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Richtlinien für geschlechtergerechte Sprache innerhalb der Landesverwaltung

LPA - "Schülerinnen und Schüler", "der Präsident oder die Präsidentin": Landesgesetze, Verordnungen und Beschlüsse der Landesregierung sowie Verordnungen und Verwaltungsakte der Landesverwaltung müssen geschlechtergerecht formuliert sein. Diese Grundlagen der sprachlichen Gleichbehandlung finden sich auf der Homepage der Anwaltschaft des Landes.

Die Richtlinien hat das Landesamt für Sprachangelegenheiten ausgearbeitet; sie wurden am 24. Jänner dieses Jahres im Amtsblatt der Region veröffentlicht, in deutscher und italienischer Sprache sowie im Gadertaler und Grödner Idiom.

"Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Landesämtern", erklärt Amtsdirektorin Annette Lenz, "die Gesetzestexte ausarbeiten, haben uns immer wieder gefragt, wie sie geschlechtergerecht formulieren können, ohne dass der Text schwer lesbar wird oder der Inhalt in den Hintergrund gerät. Deshalb war es höchste Zeit, Richtlinien vorzulegen, welche die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter regeln." An den Richtlinien, die sich an die in der Schweiz gültigen anlehnen, haben jeweils zwei Personen deutscher, italienischer und ladinischer Muttersprache gearbeitet. Darin findet sich eingangs der Hinweis, dass die Paarform am stärksten der sprachlichen Gleichbehandlung gerecht wird: "der oder die Vorsitzende". Klammer oder Binnen-I werden nicht verwendet, vielmehr wird auf geschlechtsneutrale Formulierungen verwiesen, etwa "die Lehrperson", oder zu Umschreibungen geraten, etwa "alle, die diese Mitteilung lesen" anstelle von "alle Leser dieser Mitteilung".

Die "Grundlagen der sprachlichen Gleichbehandlung" sind auf 14 Seiten festgehalten und können von der Homepage der Anwaltschaft heruntergeladen werden: 

http://www.provinz.bz.it/anwaltschaft/themen/richtlinien-geschlechtergerechte-sprache.asp

http://www.provincia.bz.it/avvocatura/temi/direttive-rispetto-genere.asp

http://www.provincia.bz.it/aucatura/argumenc/diretives-adurvanza-nia-descriminenta.asp

Mit diesen Richtlinien für eine geschlechtergerechte Sprache in der Südtiroler Landesverwaltung wird Artikel 8 des Landesgesetzes vom 8. März 2010 - Gleichstellungs- und Frauenförderungsgesetz des Landes Südtirol und Änderungen zu bestehenden Bestimmungen - umgesetzt.

mac