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Deutsche Schule: Anmeldungen zur Sprachprüfung innerhalb 26. April

LPA - Die nächste Prüfung über die Kenntnis der deutschen Sprache für den Unterricht wird am Donnerstag, dem 10. Mai, um 9.00 Uhr im großen Sitzungssaal im Tiefparterre des Deutschen Schulamtes abgenommen. Wer diese Sprachprüfung ablegen will, muss sich bis zum Donnerstag, dem 26. April, zur Prüfung anmelden.

Ablegen muss die Sprachprüfung, wer erklärt hat, deutscher Muttersprache zu sein, aber die Lehrbefähigung nicht in deutscher Sprache oder - falls ohne Lehrbefähigung - die Abschlussprüfung nicht an einer Oberschule mit deutscher Unterrichtssprache abgelegt hat. Auch wer aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommt und sich als Lehrer oder Lehrerin für eine Fremdsprache bewirbt, muss in einer eigenen Prüfung die angemessene Kenntnis der deutschen Sprache für den Unterricht an deutschen Schulen nachweisen.

Wer sich für den Unterricht von Italienisch als zweite Sprache an deutschen Schulen bewirbt oder ladinischer Muttersprache ist und sich für den Unterricht an Schulen mit deutscher Unterrichtssprache bewirbt, muss die Sprachprüfung über die deutsche Sprache nicht ablegen.

Auskünfte zur Sprachprüfung erteilen am Deutschen Schulamt Waltraud Zerzer unter der Rufnummer 0471 417579 und Rita Pristinger unter der Telefonnummer 0471 417578.

mac