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Stipendien für Ober- und Berufsschüler: Ansuchen bis 4. Oktober

LPA - Auch im kommenden Schuljahr können sich Schülerinnen und Schüler der Oberstufe um eine Studienförderung bewerben. Die Landesregierung hat dafür jetzt auf Vorschlag von Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur rund sieben Millionen Euro bereitgestellt. Oberschülerinnen und Oberschüler können ihre Gesuche bis zum 4. Oktober einreichen.

2.340 Studienbeihilfen zu 2.800 Euro stellt die Landesregierung Ober-, Kunst- und Berufsschülerinnen und -schülern im kommenden Schuljahr 2012/13 zur Verfügung; sie kommen in erster Linie jenen zugute, die während des Schuljahrs nicht in ihrer Familie leben können, also beispielsweise in einem Heim untergebracht sind. Die Höhe des einzelnen Stipendiums hängt vom Familieneinkommen ab und beträgt wie im Vorjahr höchstens 2.800 und mindestens 1.200 Euro. Das bereinigte Einkommen, das zur Inanspruchnahme dieser Studienförderung berechtigt, darf wie bereits im vergangenen Jahr maximal 25.000 Euro ausmachen.

"2011 haben insgesamt rund 9.000 Ober- und Berufsschülerinnen und -schüler eine Studienbeihilfe erhalten, davon waren rund 1.550 in einem Heim untergebracht", zieht Bildungslandesrätin Kasslatter Mur Bilanz, "wir rechnen damit, dass diese Zahl im kommenden Schuljahr in etwa gleich bleiben wird."

Auch die nun von der Landesregierung genehmigte Ausschreibung sieht vor, dass die Studienbeihilfe für Tagesheimschüler um 30 Prozent reduziert wird, für Fahrschüler um 80 Prozent. In den Genuss einer Studienbeihilfe kommen können nur Schüler und Schülerinnen, die für dieselbe Ausbildung keine anderen finanziellen Zuwendungen oder etwa einen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen.

Die Gesuchsvordrucke liegen in den kommenden Tagen und noch vor Schulschluss in den Sekretariaten aller Schulen auf. Außerdem können sie von der Webseite der Landesabteilung für Bildungsförderung, Universität und Forschung heruntergeladen werden: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung

Einreichetermin ist Donnerstag, der 4. Oktober; dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, da ansonsten der Anspruch erlischt.

Unterlagen sind für das Ansuchen keine erforderlich, alle Angaben werden eigenverantwortlich gemacht - allerdings wird in Form von Stichproben kontrolliert. Im Falle einer solchen Routinekontrolle kann das Landesamt für Schulfürsorge die notwendige Dokumentation anfordern und auf ihre Richtigkeit überprüfen.

Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Schulfürsorge in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen (2. Stock, Zimmer 205) oder telefonisch unter den Nummern 0471 413305 und 0471 412925. Informationen und Gesuchsvordrucke können auch dem Südtiroler Bürgernetz entnommen werden: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung

mac