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Studium an österreichischen Universitäten: Geänderte Zulassungsfristen

LPA - Die aktuelle Novelle des österreichischen Universitätsgesetzes sieht ab dem kommenden Wintersemester 2012/13 geänderte Fristen für die Studienzulassung vor. Dies teilt die die Landesabteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung mit.

Die Frist für die Zulassung zu einem Bachelor-, Diplom- oder Lehramtsstudium ist nur mehr innerhalb der allgemeinen Zulassungsfrist vom 1. Juli bis zum 5. September zulässig und endet einheitlich am 5. September; dies gilt sowohl für erstsemestrige als auch höhersemestrige Studierende und zwar für jede Erstzulassung, Neuzulassung oder Fortsetzung nach einer Studienunterbrechung.

Für Zulassungen zu Studien, für die besondere Aufnahmeverfahren vorgesehen sind (wie beispielsweise Medizin, Veterinärmedizin, künstlerische Studien, Psychologie, Kommunikationswissenschaft, Sport- und Bewegungswissenschaft, Lehramtsstudium Unterrichtsfach Bewegung und Sport) kann die jeweilige Universität auch längere Fristen festlegen.

Die Zulassung zu Master- und Doktoratsstudien kann jedenfalls innerhalb der Nachfrist bis zum 30. November vorgenommen werden, darüber hinaus nur, wenn die jeweilige Universität besondere Regelungen trifft.

Die Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die ein Bachelor-, Diplom-, Lehramts- oder Masterstudium aufnehmen möchten, werden daran erinnert, dass sie so rasch als möglich vor der persönlichen Einschreibung ihre Daten in die Online-Vorerfassungssysteme der Universitäten eingeben müssen.

mac