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Neue Lehre: Landesregierung arbeitet an Durchführungsverordnungen

Die Anpassungen der Lehrlingsordnung an die staatlichen Normen sind am heutigen Vormittag (20. Juli) in der Europäischen Akademie in Bozen von Landesrätin Sabina Kasslatter Mur und den Experten des Landes vorgestellt worden. Schon in den kommenden Wochen wird sich die Landesregierung mit den wichtigen Durchführungsverordnungen zur Umsetzung des Gesetzes, unter anderem zu den Lehrzeiten, befassen.

LRin Kasslatter Mur hat heute an der Eurac das neue Lehrlingsgesetz vorgestellt.

Der Staat hat vergangenes Jahr die Lehrlingsausbildung grundlegend reformiert, um gezielt die hohe Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. „Wenn es in Italien eine Jugendarbeitslosigkeit von 36 Prozent gibt und in Südtirol eine deutlich niedrigere, dann liegt das nicht zuletzt am dualen Ausbildungssystem, auf das wir hierzulande seit Jahrzehnten setzen“, so Landesrätin Kasslatter Mur heute bei der Vorstellung des Lehrlingsgesetzes. Während in Südtirol die duale Berufsbildung mit der traditionellen Lehre eine unverzichtbare Säule des Bildungssystems darstellt, zieht der Staat erst jetzt mit der Reform nach. Die neuen staatlichen Regelungen bringen aber nicht nur die traditionelle Lehre mit sich, sondern weitere Formen der Lehre, an die auch die Landesnormen angepasst werden mussten. Das entsprechende Landesgesetz ist vor wenigen Tagen in Kraft getreten

„Mit dem neuen Landesgesetz sollen junge Südtiroler und Südtirolerinnen in die Lage versetzt werden, sich Kompetenzen und Ausbildung anzueignen, um sich einen gewissen Lebensstandard zu erwerben“ so Landesrätin Kasslatter Mur. Die für Berufsbildung zuständige Landesrätin wies heute gemeinsam mit Hartwig Gerstgrasser, dem Bereichsleiter für Berufsbildung im deutschen Bildungsressort, Cäcilia Baumgartner, Direktorin im Landesamt für Lehrlingswesen, und Sieghart Flader, Direktor des Landesarbeitsinspektorates, auf die die Neuerungen im Lehrlingswesen hin. Die neue Ordnung der Lehrlingsausbildung sieht in Zukunft insgesamt drei Arten des Lehrvertrags vor: Die Lehre zum Erweb einer Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms, die berufsspezialisierende Lehre und die Lehre zur Höheren Berufsbildung und Forschung.

Der erste Typ, die traditionelle Lehre, dauert drei oder vier Jahre. Wer mit 15 eine Lehre beginnt, schließt künftig spätestens mit 19 die Lehre mit der Gesellenprüfung ab, also im gleichen Jahr wie ein Oberschüler, der die Maturaprüfung ablegt. Für Landesrätin Kasslatter Mur ist es positiv, dass schulische und betriebliche Ausbildung künftig parallel verlaufen und auch der Abschluss in den Lehrberufen nun nicht mehr Jahre nach dem Ende der Ausbildung möglich ist. Die neue Form der berufsspezialisierenden Lehre ähnelte bisher der traditionellen Lehre, doch war sie für einzelne Berufsbranchen schwer umsetzbar, deshalb wurde diese Art der Lehre liberalisiert und wird in Zukunft durch die Kollektivverträge geregelt.

In den vergangenen Wochen haben sich die Experten des Landes wiederholt mit den Sozialpartnern, getroffen, um die Inhalte des Gesetzes in Durchführungsverordnungen zu gießen. „Die zügige Umsetzung ist uns deshalb wichtig, damit Ausbildungsbetriebe, Schulen und auch die Lehrlinge bis zum Herbst genau wissen, wie die Lehre künftig organisiert ist. Bereits in den kommenden Wochen wird die Landesregierung wichtige Durchführungsbestimmugen erlassen, um noch vor der Sommerpause die Weichen zu stellen. Unter anderem werden wir festlegen, in welchen Lehrberufen die Lehre drei und in welchen vier Jahre lang dauern soll und welche Voraussetzungen Betriebe erfüllen müssen, um Lehrlinge ausbilden zu dürfen. Für die Unternehmen wird die Beschäftigung von Lehrlingen  durch die Neuregelung künftig auch in mehreren Punkten unbürokratischer werden“, so Kasslatter Mur.

sl

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