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Lehrberufe: Neue Lehrzeiten, Standards und Prozeduren

Schritt für Schritt wird die Oberstufenreform auch in der Berufsbildung umgesetzt. So gilt seit Mitte Juli eine neue Lehrlingsordnung, seit vergangenem Montag sind auch die Lehrzeiten für die insgesamt 108 Lehrberufe festgeschrieben. Landesrätin Sabina Kasslatter Mur hat heute (25. Juli) die Neuerungen erläutert - für Lehrlinge und Arbeitgeber.

Seit der Oberstufenreform können sich Mittelschulabgänger für eine von drei Ausbildungssäulen entscheiden: ein Gymnasium, eine Fachoberschule oder die Berufsbildung. Für die Berufsbildung entscheiden sich dabei rund 40 Prozent aller deutschen Mittelschulabgänger im Land, allerdings spalten sich diese noch einmal auf zwei Achsen auf: die Vollzeitausbildung an einer Fachschule sowie die klassische duale Ausbildung in Betrieb und Schule. Vor allem der dualen Ausbildung - sie nimmt rund 16 Prozent aller Mittelschulabgänger auf - hat sich die Landesregierung nun mit einer neuen Lehrlingsordnung und den Durchführungsverordnungen zum Gesetz angenommen, in denen Lehrberufe und Lehrzeiten, die Standards in Schule und Betrieb sowie bürokratische Vereinfachungen festgeschrieben worden sind.

Demnach gibt es künftig 108 Lehrberufe, darunter die neuen des Gebäudereinigers, Mechatronikers und Seilbahntechnikers. Neu in der Liste ist zudem der Beruf des Pferdefachmanns, den die Landesregierung bereits vor einiger Zeit geregelt hatte, der nun aber auch offiziell in die Liste der Lehrberufe aufgenommen worden ist. "In keinem dieser Berufe wird die Lehrzeit künftig vier Jahre überschreiten", erklärte heute Landesrätin Kasslatter Mur. Vielmehr sei für 59 Berufe eine dreijährige, für weitere 49 eine vierjährige Lehrzeit festgeschrieben worden. Aus der Welt geschafft hat die Landesregierung zudem das Paradox, dass es bisher unterschiedliche Lehrzeiten für ein und denselben Beruf gab, und zwar abhängig davon, welchem Sektor der Lehrbetrieb zugeordnet wurde. "Ein Konditor musste etwa vier Jahre lang in die Lehre gehen, wenn er als Handwerker eingestuft war, aber nur drei im Handel", so die Landesrätin. Mit der Neuregelung sei die Lehrzeit für diesen Beruf einheitlich auf drei Jahre festgelegt worden.

Neu ist in diesem Zusammenhang auch der Abschluss. So schließt man eine dreijährige Lehre mit einer "beruflichen Qualifikation", eine vierjährige dagegen mit einem "Berufsbildungsdiplom" ab. Festgelegt wurde außerdem, dass - auch dies ist neu - die Lehrlinge in jedem Ausbildungsjahr die Schulbank drücken müssen - in den ersten drei Jahren jeweils 400 Stunden im Jahr, im vierten 160 Stunden, allerdings wird diese Anzahl durch Einschulungen oder Weiterbildungen im Betrieb auf 400 gebracht. Dass in jedem Jahr die Schule besucht werden muss, hat den Vorteil, dass eine längere Pause zwischen Schulbesuch und Gesellenprüfung entfällt. "Damit bleibt der theoretische Input frischer, mehr Jugendliche treten zur Prüfung an und auch die Ergebnisse sollten besser ausfallen", so Hartwig Gerstgrasser, Direktor der Landesberufsbildung.

Neu definiert hat die Landesregierung schließlich auch die Standards, die Lehrbetriebe und Ausbilder erfüllen müssen, um einen Lehrling anstellen zu können. So wird vom Betrieb eine adäquate Ausstattung verlangt, vom Ausbilder die fachliche Kompetenz im betreffenden Beruf sowie ein 16-stündiger Kurs zur Vermittlung der notwendigen pädagogischen Fähigkeiten. Neu ist schließlich auch der bürokratische Iter bei der Einstellung eines Lehrlings. War bisher eine Bewilligung eines Lehrvertrags durch das zuständige Landesamt notwendig, genügt künftig eine Meldung des Betriebs. "Dieser Iter spart Zeit und erleichtert die Einstellung von Lehrlingen", so Cäcilia Baumgartner, Direktorin des Landesamts für Lehrlingswesen.

Alle Infos zur Neuregelung des Lehrlingswesens finden sich auf den Internetseiten des zuständigen Landesamts, und zwar unter www.provinz.bz.it/lehrlingswesen.

chr