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Landesschulrat: Christoph Hartung von Hartungen ist neuer Vorsitzender

LPA - Christoph Hartung von Hartungen wurde bei der heutigen (17. September) konstituierenden Sitzung zum Vorsitzenden des im Mai gewählten Landesschulrates bestellt, seine Stellvertreter sind Carlo Runcio für die italienische und Edith Ploner für die ladinische Sprachgruppe. Das Gremium bleibt bis zum Schuljahr 2015/16 im Amt. "Der Landesschulrat," hatte Schullandesrätin Kasslatter Mur noch vor der Wahl betont, "muss erneuert werden, weil seine Zusammensetzung nicht der veränderten Südtiroler Bildungslandschaft entspricht."

Nach der Wahl des Vorsitzes des Landesschulrates: (vorne v.li.) Runcio, Ploner, Hartung von Hartungen, (hinten v.li.) Schulamtsleiter Verra, LR Tommasini, Schulamtsleiter Höllrigl, Schulamtsleiterin Minnei, LRin Kasslatter Mur.

So seien, führte Landesrätin Kasslatter Mur aus, Kindergarten und berufsbildende Schulen nicht angemessen und das Musikschulwesen gar nicht vertreten gewesen. Es wäre wünschenswert, dass während der neuen Amtszeit der wichtige Bereich der Mitbestimmung neu geregelt werden könnte. "Angesichts der großen Umwälzungen, denen sich auch das Bildungswesen stellen muss", sagte die Landesrätin, "braucht es eine Kommunikationskultur, die von gegenseitiger Wertschätzung getragen wird; diese Wertschätzung habe ich in den vergangenen Jahren bei der Reform der Oberstufen der Gestaltung der Bildungslandschaft und zuletzt bei der heftigen Debatte um den neuen Schulkalender oft vermisst. Besonders der Landesschulrat sollte sich als das Mitbestimmungsorgan mit der größten Sichtbarkeit nach außen um eine solche Kommunikationskultur bemühen."

Der Landesschulrat setzt sich aus 63 Mitgliedern zusammen: 40 Mitglieder des Landesschulrates vertreten die deutschsprachige, 15 Mitglieder die italienischsprachige und 8 die ladinische Schule. Sachgebiete, die allen Schulen in Südtirol gemeinsam sind, werden vom Landesschulrat in Plenarsitzungen behandelt, etwa Landesgesetzentwürfe Verordnungen, Beschlussentwürfe zum Schulkalender; für jene Bereiche, die nur die Schulen einer Sprachgruppe betreffen, ist hingegen die jeweilige Abteilung (deutsche, italienische oder ladinische) zuständig, etwa Beschlussentwürfe zu den Rahmenrichtlinien oder zum Schulverteilungsplan.

Der Landesschulrat hat heute aus seiner Mitte mit absoluter Mehrheit den Vorsitzenden und zwei Stellvertreter gewählt. In den ersten achtzehn Monaten der Amtszeit gehört der Vorsitzende der deutschen Sprachgruppe, in den darauf folgenden achtzehn Monaten der italienischen Sprachgruppe und in den letzten zwölf Monaten der ladinischen Sprachgruppe an. Die zwei Stellvertreter gehören jeweils den zwei Sprachgruppen an, denen der amtsführende Vorsitzende nicht angehört.

Zu den Aufgaben des Landesschulrates gehört es, Gutachten über die Errichtung und Auflassung von Schulen und über die Entwicklungs- und die territorialen Verteilungspläne der schulischen Einrichtungen zu erteilen; zudem erteilt er Gutachten über die allgemeinen Bildungsziele des Landesschulsystems, über die Lehrpläne und Stundentafeln, über die Lehrgegenstände und deren Zusammenfassung in Fächergruppen, über die Abschlusszeugnisse und -diplome, über die Förderung von Schulversuchen, über didaktische Neuerungen, über den Schulkalender sowie über die Anleitungen zur erzieherischen Tätigkeit in den Kindergärten. Der Ladnesschulrat erstellt auch allgemeine Richtlinien und erteilt Gutachten im Zusammenhang mit der Durchführung von schulbegleitenden und nebenschulischen Veranstaltungen, einschließlich der Initiativen zur Förderung des Schulsports. Der Landesschulrat gibt außerdem Gutachten zu verschiedenen Bereichen des Dienstrechtes der Lehrpersonen und der Schulführungskräfte ab.

mac

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