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Chancengleichheit: Neue Kriterien zur Förderung wissenschaftlicher Arbeiten

LPA - Wer sich in seiner Diplomarbeit oder Dissertation mit Fragen der Chancengleichheit oder Frauenthemen befasst, kann sich um einen Förderpreis bewerben, den der Landesbeirat für Chancengleichheit und das Frauenbüro des Landes vergeben. Die Vergaberichtlinien wurden nun überarbeitet.

Der Landesbeirat für Chancengleichheit zwischen Frau und Mann und das Frauenbüro des Landes vergeben bereits seit einigen Jahren Förderpreise für Diplomarbeiten und Dissertationen im Bereich der Chancengleichheit. Die diesbezüglichen Kriterien wurden nun überarbeitet und einige Änderungen vorgenommen. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass die zugelassenen Arbeiten neu definiert wurden, dass auch Arbeiten in englischer Sprache abgegeben werden können und dass als jährliche Abgabefrist zukünftig der 28. Februar gilt.

"Unser Hauptanliegen besteht darin, dass junge Studierende sich mit Themen rund um die Chancengleichheit und die Frauen auseinandersetzen. Von ihren Arbeiten erhoffen wir uns neue Sichtweisen und interessante Ergebnisse in Bezug auf die behandelten Inhalte. Die Förderpreise dienen folglich der Motivation und sollen diese Arbeiten zugleich angemessen würdigen. Ich lade alle interessierten Personen ein, sich die neuen Kriterien durchzulesen und ihre Arbeit einzureichen", kommentiert Ulrike Oberhammer, Präsidentin des Landesbeirates für Chancengleichheit für Frauen, die neuen Kriterien.

Die Vizepräsidentin Franca Toffol fügt hinzu: "Diese Förderpreise sollen das Interesse der jungen Studentinnen und Studenten für Gender-Themen und die Chancengleichheit wecken, aber nicht nur um die Situation der Frau in den verschiedenen Lebensbereichen zu analysieren, sowie die eventuell daraus resultierenden Kritikpunkte, sondern auch um das kulturelle, soziale und politische Wachstum in unserem Land zu fördern."

Die neuen Kriterien und alle weiteren Informationen sind auf der Homepage des Landesbeirates für Chancengleichheit und des Frauenbüros unter dem Link http://www.provinz.bz.it/chancengleichheit/finanzielle-foerderungen.asp abrufbar. Interessierte Personen können sich außerdem an das Frauenbüro in der Dantestraße 11 in Bozen wenden, telefonisch unter 0471/416950 oder per E-Mail an frauenbuero@provinz.bz.it.

jw