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Schule: Evaluation neu geregelt

LPA - Die Evaluation des Südtiroler Bildungssystems steht auf neuen Beinen. Die Landesregierung genehmigte gestern (Montag, 29. Oktober) den von den drei Bildungsressorts und Schulämtern erarbeiteten Entwurf einer Durchführungsverordnung.

Fast zwei Jahre lang wurde an der Neuregelung der Evaluation des Bildungssystems des Landes gearbeitet. Alle interessierten Seiten - von den Führungskräften bis zu den Schülern - wurden um Vorschläge ersucht, die nach Möglichkeit berücksichtigt wurden. Änderungsvorschläge brachte auch der Landesschulrat ein, der dem Verordnungsentwurf Ende Mai 2012 zugestimmt hatte. Nach Einarbeitung dieser Änderungsvorschläge legten nun die drei Schullandesräte in der Landesregierung den Entwurf zur Beschlussfassung vor. Am gestrigen Montag wurde die Verordnung genehmigt. Nach der Veröffentlichung des entsprechenden Dekret des Landeshauptmanns im Amtsblatt der Region wird die Verordnung rechtskräftig.

Soweit zur Genehmigungsprozedur, aber was beinhaltet die neue Verordnung? Sie definiert Sinn und Zweck der Evaluation folgendermaßen: Die Evaluation dient der Sicherung und der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Qualität des Bildungsangebots des Landes. Dazu widr eine Gliederung in eine interne und in eine externe Evaluation vorgenommen.

Die interne Evaluation ist Teil der Qualitätssicherung der Kindergartensprengel und der Schulen staatlicher Art sowie der Landesberufsschulen. Diese erheben autonom ihre Bildungswirkung und evaluieren sich selbst. Dabei ist ein von der externen Evaluation vorgegebener verbindlicher Qualitätsrahmen anzuwenden; ebenso ist ein Vergleich mit den Zielen des eigenen Leitbildes und Bildungsprogramms oder Schulprogramms durchzuführen. Die aus diesen Vergleichen gewonnenen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen münden in Maßnahmen zur Optimierung und zur Entwicklung der Bildungsprozesse. Ferner erarbeiten Kindergartensprengel und Schulen ein mehrjähriges Konzept der Qualitätsentwicklung, das sich an dem genannten Qualitätsrahmen ausrichtet. Qualitätsrahmen und Qualitätsstandards werden vorab von der Landesregierung genehmigt. Evaluationsbereiche, Verfahren, Schlussfolgerungen und Maßnahmen werden der gesamten Kindergarten- und Schulgemeinschaft bekannt gegeben und im Bildungsprogramm oder im Schulprogramm verankert.  

Die externe Evaluation wird künftig an den einzelnen Bildungsressorts angesiedelt (an jedem Bildungsressort wird eine Evaluationsstelle errichtet, jene für die deutschsprachige Schule besteht aus einem Leitenden sowie aus höchstens fünf Mitarbeitenden). Sie ergänzt die interne Evaluation durch eine professionelle Außensicht, nimmt Bestandsaufnahmen und Qualitätsvergleiche vor und erarbeitet Verbesserungsvorschläge. Insbesondere erarbeitet die Evaluationsstelle - auf der Grundlage der zwischen den Bildungsressortdirektoren vereinbarten Prinzipien - einen verbindlichen Qualitätsrahmen für die Kindergärten und Schulen sowie Qualitätsstandards für die Tätigkeit der Evaluationsstelle, die  - wie bereits erwähnt - in der Folge von der Landesregierung genehmigt werden. Ausgehend von der internen Evaluation untersucht die Evaluationsstelle in wie weit die einzelnen Kindergartensprengel und Schuldirektionen die in Landesgesetzen, den Rahmenrichtlinien des Landes und Bildungs- und Schulprogrammen festgelegten Ziele erreicht haben und legt den einzelnen Kindergartensprengeln und Schuldirektionen sowie dem zuständigen Ressortleitenden einen Bericht vor. Dieser Bericht geht zeitgleich in schriftlicher Form an die Landesregierung.

Die Evaluationsstelle sammelt, analysiert und interpretiert Daten, die für die Einschätzung des Bildungssystems des Landes relevant sind und bewertet gezielt einzelne Aspekte und erstellt schriftliche Ergebnisberichte. Eine weitere Aufgabe der Evaluationsstelle liegt in der Beteiligung an Evaluationsvorhaben auf gesamtstaatlicher und internationaler Ebene. Sie begleitet Kindergartensprengel und Schuldirektionen bei deren Durchführung, analysiert die für Südtirol relevanten Ergebnisse und veröffentlicht diese. 

jw