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Gesundheitswesen: Studienbeihilfen für Grundausbildung

LPA - Wer im Studienjahr 2012/13 eine Grundausbildung in einem Gesundheitsberuf durchläuft, kann sich um ein Landesstipendium bewerben. Darauf weist Gesundheitslandesrat Richard Theiner hin.

Um Studienförderung können Studierende ansuchen, deren Familieneinkommen im Jahre 2011 nach Abzug der Freibeträge die 30.000-Euro-Grenze nicht überstiegen hat. Die Studienbeihilfen sind gestaffelt und richten sich nach der Einkommenshöhe. Formblätter und Bestimmungen sind im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/gesundheitspersonal/beihilfen-gesundheitspersonal.asp zu finden.

Einzureichen sind die Gesuche im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals, Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Str. 1, 3. Stock, Zimmer 380, Bozen. Es gelten folgende Einreichetermine: Der 14. Dezember 2012 für Kurse, die im Zeitraum 1. August bis 31. Dezember 2012 beginnen oder begonnen haben. sowie der 31. Mai 2013 für jene Kurse, die nach dem 1. Januar und bis 31. Juli 2013 beginnen.

Auskünfte erteilt das Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals (Tel. 0471 418152 oder 418140, E-Mail claudia.paulato@provinz.bz.it).

 

 

jw