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Land-, forst- und hauswirtschaftliche Berufsbildung mit neuen Lehrplänen

LPA - Die Landesregierung hat die Lehrprogramme für die dreijährigen Bildungswege der land-, forst- und hauswirtschaftlichen Berufsbildung an die staatlichen Bildungsstandards der Berufsbildung und an die Anforderungen des Arbeitsmarktes angepasst. Damit wird eine staatsweite Anerkennung der Berufsqualifikationen sichergestellt.

"Die von staatlicher Seite festgelegten Berufsbilder können wir hier in Südtirol an die spezifischen Bedürfnisse des lokalen Arbeitsmarktes anpassen", teilt der zuständige Landesrat Hans Berger mit und erklärt weiter: "Auf der Grundlage einer Studie aus den Jahren 2011 bis 2012 und unter Beachtung der nationalen Standards konnten wir nun berufsspezifische Fachkompetenzen formulieren, welche die für unser Land typischen Produktionsprozesse und die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Schulstandorte in Südtirol berücksichtigen."

Die von der Landesregierung am 27. Dezember genehmigten Ausbildungs- und Rahmenlehrpläne gewährleisten somit, dass die Berufsbefähigungszeugnisse der Fachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung sowie der Fachschulen für Landwirtschaft sowohl den staatlichen Anforderungen als auch den Richtlinien der EU entsprechen. Derzeit wird den Schülerinnen und Schülern die Ausbildung in den Berufsbildern "Fachkraft für Landwirtschaft" und "Fachkraft für Ernährung" geboten. Die Überarbeitung und Weiterentwicklung der Lehrpläne für die Fachkräfte für hauswirtschaftliche Dienstleistungen erfolgt hingegen im Rahmen des Verfahrens zur Anerkennung der Berufsbilder auf nationaler Ebene, das die Autonome Provinz Bozen bei der Koordinierungsstelle der Regionen eingeleitet hat.

"Damit", erklärt Landesrat Berger, "sind die Grundlagen für einen zeitgemäßen und modernen Unterricht geschaffen, und auch die Zukunftsherausforderungen, wie Klimawandel, Biodiversität, Nachhaltigkeit und Qualität sind stärker als bisher berücksichtigt worden."

Alle Fachschulen für Hauswirtschaft und Ernährung sowie für Landwirtschaft bieten eine staatlich anerkannte Allgemeinbildung und fachspezifische Berufsausbildung, die nach dem dritten Jahr mit einem Berufsbefähigungszeugnis und nach dem vierten Jahr mit einem Berufsbildungsdiplom abschließt. Dadurch wird die gesamtstaatliche Bildungspflicht bis zum Alter von 18 Jahren bzw. bis zum Erreichen einer beruflichen Qualifikation innerhalb des 18. Lebensjahres erfüllt.

Mit Inkrafttreten der Oberstufenreform ab dem Schuljahr 2015/16 haben die Abgängerinnen und Abgänger der vierten Klasse dann auch die Möglichkeit, das fünfte Schuljahr zur Erlangung der Berufsmatura zu besuchen.

An der Fachschule für Obst-, Wein- und Gartenbau Laimburg kann die schulische Ausbildung zu den Lehrberufen Gärtnerin bzw. Gärtner und Floristin bzw. Florist absolviert werden. Die dreijährige duale Ausbildung für Gärtner und Gärtnerinnen erfolgt in Blockkursen oder durch den Besuch eines Fachbienniums mit anschließender zweijähriger Lehre. Für die Ausbildung zum Floristen bzw. zur Floristin ist der Besuch des Fachbienniums sowie eine anschließende zweijährige Lehre vorgesehen. Die Fachschule Laimburg bietet auch ein Spezialisierungsjahr als Vorbereitung für die Meisterprüfung im Garten- und Landschaftsbau sowie im Zierpflanzenbau und Endverkauf an.

Neu in die Lehrberufsliste aufgenommen wurde vor kurzem - wie berichtet - die Lehre zum Pferdefachmann bzw. zur Pferdefachfrau. Die schulische Ausbildung wird in Zusammenarbeit zwischen der Fachschule für Land- und Hauswirtschaft Dietenheim und der staatlichen Berufsschule München-Land in Bayern erfolgen.

mac