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Kulturförderung: Anträge können bis 31. Jänner 2013 eingereicht werden

LPA - Noch bis Monatsende, und zwar bis zum 31. Jänner, kann im Landesamt für Kultur um Förderung der kulturellen Tätigkeit im Jahr 2013, um Förderung von kulturellen Investitionen, um KünstlerInnenförderung sowie um Bildungsförderung und Förderung von Publikationen angesucht werden.

Zur Förderung von kulturellen Tätigkeiten und Investitionen sind Körperschaften, Vereine, Komitees, Stiftungen und Genossenschaften zugelassen, die eine kulturelle Tätigkeit auf Landes- oder Bezirksebene ausüben und nicht gewinnorientiert sind. Gefördert werden Jahresprogramme und Projekte in den Bereichen Musik, Theater, Bildende Kunst, Architektur und Fotografie, Literatur, Film, Brauchtum, Volkskunde und Heimatpflege.

Im Bereich der Investitionen gibt es Beiträge für den Ankauf von Trachten und Instrumenten, von audiovisuellen Mitteln, Datenverarbeitungsgeräten und anderen technischen Geräten, die für die Durchführung der institutionellen Aufgaben notwendig sind. Für die Einrichtung und Anpassung von Probelokalen, Theaterbühnen und anderen kulturell genutzten Räumen stehen aufgrund der Haushaltskürzungen nur mehr begrenzte Mittel zur Verfügung.

Im Rahmen der KünstlerInnenförderung werden Publikationen, Ausstellungen sowie die Aus- und Weiterbildung junger Künstlerinnen und Künstler gefördert.

Folgende Tätigkeiten werden schließlich im Rahmen der Bildungsförderung berücksichtigt: Organisation von wissenschaftlichen Tagungen, Kongressen und Symposien, die Erarbeitung, der Druck und der Ankauf von Publikationen sowie der Ankauf von wissenschaftlichem und didaktischem Material.

Unter der Webadresse www.provinz.bz.it/kultur sind Informationen zu den Beitragskriterien sowie alle Vordrucke abrufbar. Außerdem erteilt das Landesamt für Kultur unter der Rufnummer 0471 413360 oder über eMail (mailto:Angelika.Gasser@provinz.bz.it) Auskunft über die Förderungen.

jw