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Eintragung in Landes- und Schulranglisten für das nächste Schuljahr bis 8. Februar

LPA - Die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten für das Schuljahr 2013/2014 sind bis zum 8. Februar einzureichen.

Der Beschluss der Landesregierung vom gestrigen 14. Jänner regelt die Erstellung der Landes- und Schulranglisten und die Bewertungstabelle für die Ranglisten.

Die Gesuche für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten sind innerhalb Freitag, 8. Februar, im Deutschen Schulamt in der Amba-Alagi-Straße 10 in 39100 Bozen per Einschreibebrief mit Rückantwort einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Verfallsfrist. Es gilt in jedem Fall das Datum des Poststempels.

Gesuche können innerhalb desselben Termins - bis 12.00 Uhr des 8. Februar - auch persönlich im Deutschen Schulamt abgegeben werden. In diesem Fall ist der Protokollstempel des Schulamtes für den Nachweis der fristgerechten Einreichung des Ansuchens ausschlaggebend.

Alle Informationen zur Eintragung in die Landesranglisten für das Schuljahr 2013/2014 sind dem Rundschreiben Nr. 1/2013 zu entnehmen; Informationen zur Eintragung in die Schulranglisten sind im Rundschreiben Nr. 2/2013 auf der Homepage des Schulamtes einzusehen: www.provinz.bz.it/schulamt

mac