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Schul-Evaluationsstelle: Führungsposition ausgeschrieben

LPA - Die Spitzenposition der für die deutsche Schule zuständigen Evaluationsstelle wird über ein Auswahlverfahren besetzt. Dieses Verfahren wurde vom Deutschen Bildungsressort nun eingeleitet. Letzter Termin für die Abgabe der Bewerbungen ist der 20. Februar 2013.

Am 16. Januar 2013 hat das Deutsche Bildungsressort das Auswahlverfahren zur Ernennung der Leiterin oder des Leiters der Evaluationsstelle für die deutschsprachige Schule ausgeschrieben (das diesbezügliche Dekret des Bildungsressortdirektors vom 16.01.2013, Nr.29/16.1, wurde am 21.01.2013 im IV Teil des Amtsblattes der Region veröffentlicht). Das Ausschreibungsdekret enthält alle Informationen über das Auswahlverfahren, wie zum Beispiel über die Zugangsvoraussetzungen oder über die Aufgaben und Zuständigkeiten der Leiterin oder des Leiters der Evaluationsstelle. Letzter Termin für die Abgabe der Gesuche ist der 20. Februar 2013.

Durch die Evaluation soll die Qualität des Bildungsangebots des Landes gesichert und stetig weiter entwickelt werden. Der Bereich der Evaluation wurde Ende vergangenen Jahres mit Durchführungsverordnung (Dekret des Landeshauptmanns vom 5. November 2012, Nr. 39) neu geregelt. Demnach verfügt jedes der drei Bildungsressorts über eine Evaluationsstelle, jene für die deutschsprachige Schule besteht aus einer Leiterin oder einem Leiter sowie aus höchstens fünf Mitarbeitenden.  

Die Evaluationsstelle sammelt, analysiert und interpretiert Daten, die für die Einschätzung des Bildungssystems des Landes relevant sind, untersucht und bewertet gezielt einzelne Aspekte und erstellt schriftliche Ergebnisberichte. Eine weitere Aufgabe der Evaluationsstelle liegt darin, sich an Evaluationsvorhaben auf nationaler und internationaler Ebene zu beteiligen. Dabei unterstützt sie die Kindergartensprengel und Schuldirektionen bei der Durchführung, analysiert die für Südtirol relevanten Ergebnisse und veröffentlicht diese in zusammenfassender und anonymisierter Form. Zur Ausübung ihrer Tätigkeit sind die Evaluationsstellen ermächtigt, Kindergarten- und Schulbesuche durchzuführen und dabei in die mit der Evaluation zusammenhängenden Dokumente Einsicht zu nehmen.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Deutschen Schulamts.

jw