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Italienischtest für Ausländer: Schulämter bieten Hilfestellung

LPA - Ausländer, die in Italien um eine längere Aufenthaltsgenehmigung ansuchen, müssen Kenntnisse der italienischen Sprache nachweisen. Um Hilfestellung zu leisten, ist nun auch das Land Südtirol tätig geworden und bietet sowohl am Italienischen, als auch am Deutschen Schulamt einen Informationsdienst an.

Der verpflichtende Italienischtest für Nicht-EU-Bürger, die um längere Aufenthaltsgenehmigungen ansuchen, wurde italienweit mit dem Einheitstext 286/98 eingeführt. Die Bestimmung wurde mit Ministerialverordnung umgesetzt und trat am 4. Juni 2010 in Kraft. Bei dem Test müssen die Anwärter nachweisen, dass sie kurze italienische Texte - sowohl gesprochene als auch geschriebene - verstehen können, und dass sie fähig sind, auf Italienisch zu schreiben. Nur wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen, kann ihnen auch die Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden.

Informationen und Hilfestellungen zu diesem Sprachtest können sich Nicht-EU-Bürger ab sofort auch im Deutschen Schulamt und im Italienischen Schulamt holen, und zwar im Deutschen Schulamt am 19. März 2013 in der Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen im Hochparterre (Zimmer 11) von 13.00 bis 14.00 Uhr bei Marcella Perisutti (Tel. 0471 417268 - eMail: marcella.perisutti@provinz.bz.it) und am Italienischen Schulamt im Plaza-Gebäude im Bozner Neubruchweg 2 im zehnten Stock (Zimmer 1013) am 2. April, 7. Mai und 4. Juni 2013 jeweils von 12.00 bis 13.00 Uhr bei Claudia Provenzano (Tel. 0471 411474 - eMail: claudia.provenzano@scuola.alto-adige.it).

Weitere Informationen:
www.provincia.bz.it/intendenza-scolastica/service/news.asp.

 

jw