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Ranglisten-Eintragung mit Vorbehalt: Dokumente bis 25. Juli nachreichen

LPA - Lehrpersonen, die mit Vorbehalt in die Landes- oder Schulranglisten für das Schuljahr 2012/13 eingetragen worden sind, haben bis 25. Juli 2013 Zeit, die fehlenden Dokumente nachzureichen. Dies teilt Schulamtsleiter Peter Höllrigl in einem Rundschreiben mit.

Alle angehenden Lehrpersonen, die bei Ablauf der Frist für die Eintragung in die Landes- und Schulranglisten noch nicht alle Zugangsvoraussetzungen nachweisen konnten, hatten die Möglichkeit, sich mit Vorbehalt in die Ranglisten eintragen zu lassen.

Die bei der Eintragung nicht dokumentierten Voraussetzungen (Studientitel, Lehrbefähigung, Laureat in Bildungswissenschaften, Zweisprachigkeitsnachweis für Zweitsprachlehrpersonen oder Sprachprüfung) müssen allerdings noch vor Beginn des neuen Schuljahrs nachgewiesen werden. Auf den Endtermin, den 25. Juli 2013, hat nun Schulamtsleiter Höllrigl in einem Rundschreiben hingewiesen.

Für alle, die bis zum 25. Juli die fehlenden Dokumente im Deutschen Schulamt vorlegen, wird der Eintragungsvorbehalt aufgehoben. Für das Gesuch sind die vom Deutschen Schulamt vorgefertigten Vordrucke zu verwenden. Der ausgefüllte und unterschriebene Vordruck kann auch per Fax übermittelt werden (Fax Nr. 0471 417589).

jw