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Beschlüsse der Landesregierung zu den Studienbeihilfen für 2002/2003

LPA - Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Montag dieser Woche die Richtlinien zur Gewährung von Studienbeihilfen, für Diplom- und Doktorarbeiten, den Besuch von postuniversitären Kursen, Spezialisierungskursen und Praktika sowie der Oberschulen oder der Vollzeitausbildungen im Ausland festgelegt. Mehr Studienbeihilfen gibt es im Schuljahr 2002/2003 für den Besuch von Oberschulen und Vollzeitkursen der Berufsbildung im Ausland.

Die Anzahl der Studienstipendien für all jene, die Oberschulen oder Vollzeitberufsbildungskurse außerhalb des Landes besuchen, die es in Südtirol nicht gibt, sind erhöht worden. "Weitere 97 Schüler und Studenten können somit ein Stipendium dieser Art bekommen", freut sich Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur. Den entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung in ihrer Sitzung am Montag dieser Woche gefasst.

Insgesamt können nun 289 Schüler und Studenten ein solches Stipendium erhalten, sofern sie die festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Insgesamt hat das Land für diese Stipendien 1,070082 Millionen Euro vorgesehen. Ansuchen können all jene Schüler und Studenten, die eine Oberschule oder einen Vollzeitkurs der Berufsbildung im Ausland besuchen, den es in Südtirol nicht gibt. Die Bewerber, die Anrecht auf die Studienbeihilfe haben, bekommen je nach Einkommen gestaffelt maximal 3.600 Euro ausbezahlt. Die genauen Wettbewerbsauschreibungen und Termine werden noch festgelegt.

Auch den Studienerden, die bei ihrer Diplom- oder Doktorarbeit einen außergewöhnlichen Kostenaufwand haben, unterstützt das Land mit einer einmaligen Studienbeihilfe, sofern die Arbeit für Südtirol von einem gewissen wissenschaftlichen Interesse ist und nicht vor 31. Dezember 2002 abgeschlossen wird. Für die Studienbeihilfen dieser Art steht ein Betrag von 192.000 Euro bereit. Für diese Studienbeihilfen wird nur das Einkommen des Bewerbers selbst und nicht jenes seiner Eltern für die Berechnung des Beitrags herangezogen. Die entsprechenden Gesuche müssen bis zum Freitag, 14. März 2003 eingereicht werden.

Wer bereits ein Diplom- oder Laureatsstudium abgeschlossen hat, kann für den Besuch von postuniversitären Kursen, Spezialisierungskursen und Praktika um eine Studienbeihilfe ansuchen. Das Ausmaß der Studienbeihilfe hängt vom bereinigten Einkommen der Bewerber und von der Kursdauer ab. Das bereinigte Einkommen darf im Jahr 2000 nicht über einem Betrag von 22.810 Euro liegen. Die Bewerber müssen bis 30. September 2003 (letzter Termin) einen mindestens dreimonatigen Vollzeitkurs mit mindestens 25 Wochenstunden oder ein mindestens dreimonatiges Praktikum mit mindestens 25 Wochenstunden absolvieren. Die Ausbildung kann in den Bereichen Technik/Naturwissenschaften, Gesundheitswesen, Geisteswissenschaften, Bildungswissenschaften, Kunst, Medien, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, sowie Landwirtschaft oder Theologie erfolgen. Das Höchstausmaß von 6.798 Euro kann nicht überschritten werden. Für die Finanzierung dieser Studienbeihilfen stehen 856.750 Euro bereit.

Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen (Telefonnummer: 0471 413340/41, Faxnummer: 0471 412909).

SAN