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LRin Kasslatter Mur interveniert in Rom gegen Stipendienbesteuerung

LPA - In einem Schreiben an Finanzminister Saccomanni und Bildungsministerin Carrozza hat Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur erneut die Abschaffung der Besteuerung von Studienbeihilfen gefordert. "Seit einigen Jahren bemühe ich mich darum, dass die Besteuerung von Stipendien für Grund-, Mittel-, Ober und Berufsschüler sowie der Stipendien für post-universitäre Ausbildungen abgeschafft wird", erklärt die Landesrätin.

Die derzeitige Rechtslage bezeichnet Landesrätin Kasslatter Mur als paradox: "Während für einen großen Teil der Studienbeihilfen Steuern zu zahlen sind, gilt dies für andere Studienbeihilfen nicht."

So seien etwa die Beihilfen, die von den Regionen und Autonomen Provinzen an Studierende für den Besuch von Bachelor- und Masterstudiengängen ausbezahlt werden, nicht steuerpflichtig. Außerdem seien Stipendien, die für Spezialisierungskurse und Forschungsarbeiten nach dem Hochschulstudium von Universitäten und gleichgestellten Instituten ausgezahlt werden, von der Steuer ausgenommen.

"Nachdem die genannten Studienbeihilfen aber in Südtirol nicht von den Universitäten sondern vom Land Südtirol ausbezahlt werden, sind diese bei uns steuerpflichtig", erläutert die Landesrätin und spricht von juridischen Widersprüchlichkeiten und Ungleichbehandlung.

Auf der einen Seite werde das Recht auf Bildung für alle, also auch für Einkommensschwächere, auf Verfassungsebene zwar garantiert, gleichzeitig aber auf der anderen Seite durch die Versteuerung der Studienbeihilfen wieder zum Teil aufgehoben. Es sei sogar so, dass die Familien häufig in zweifacher Hinsicht benachteiligt würden: "Zum einen werden die Stipendien besteuert und damit das Geld, das den Familien zugute kommen sollte, erheblich reduziert. Zum anderen werden nur jene Personen als zu Lasten lebend anerkannt, deren jährliches versteuerbares Bruttoeinkommen 2.840,51 Euro nicht überschreitet", so Kasslatter Mur. Dieser Betrag werde aber durch den Erhalt eines Stipendiums häufig überschritten, was die Familien zusätzlich belaste, weil ihre studierenden Kinder nicht mehr als zu Lasten lebend anerkannt werden.

In ihrem Schreiben fordert die Landesrätin daher die Regierung in Rom auf, die Besteuerung der Studienbeihilfen abzuschaffen oder zumindest zu staffeln und nach dem Einkommen der jeweiligen Familie zu berechnen. Dabei solle eine Einkommensuntergrenze eingeführt werden, ab der keine Steuer mehr zu entrichten ist, beispielsweise in Höhe von 12.000 bis 16.000 Euro, so der Vorschlage von Landesrätin Kasslatter Mur.

jw