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Italienische Unis: Matura-Bonus für Studien mit Zugangsbeschränkung neu definiert
LPA - Inwieweit der Oberschulabschluss beim Zugang zu einem Studium mit Numerus Clausus an einer italienischen Universität im kommenden Studienjahr 2013/14 ins Gewicht fällt, das steht nun fest. Nachdem Unterrichtsministerin Maria Chiara Carrozza das entsprechende Dekret unterzeichnet hat, wurde es nun vom Unterrichtsministerium veröffentlicht, wie das italienische Schulamt mitteilt.
Mit dem Dekret der Unterrichtsministerin wird die bisher geltende Regelung der Punktegutschrift für die Maturaergebnisse geändert. Demnach gibt es den sogenannten Matura-Bonus nur mehr für Abschlussbewertungen von 80 Hundertsteln und mehr, unter der Voraussetzung, dass die Abschlussbewertung nicht niedriger als das 80-Prozent-Perzentil der Verteilung der eigenen Prüfungskommission im Schuljahr 2012/2013 ist.
Es gilt folgende Tabelle:
Abschlussnote nicht niedriger als das 80-%-Perzentil und gleich: | Punkte |
100 mit Auszeichnung | 10 Punkte |
99-100 | 9 Punkte |
97-98 | 8 Punkte |
95-96 | 7 Punkte |
93-94 | 6 Punkte |
91-92 | 5 Punkte |
89-90 | 4 Punkte |
86-87-88 | 3 Punkte |
83-84-85 | 2 Punkte |
80-81-82 | 1 Punkt |
Weitere Informationen über die neuen Bestimmungen finden sich unter http://attiministeriali.miur.it/anno-2013/giugno/dm-12062013.aspx sowie http://hubmiur.pubblica.istruzione.it/web/ministero/focus120613.
jw