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Sonderlehrbefähigungskurse für Lehrpersonen der Grund-, Mittel- und Oberschulen

LPA - Endlich ist es auch für Südtirol so weit: Nachdem das Unterrichtsministerium in Rom am 30. Juli 2013 die Frist für die Anmeldung zu den Sonderlehrbefähigungskursen für die Lehrpersonen der Grund-, Mittel- und Oberschulen eröffnet hat, erhalten nun auch die Supplentinnen und Supplenten in Südtirol die Möglichkeit, Sonderlehrbefähigungskurse zu belegen, um auf diese Weise die notwendige Berufsqualifikation zu erlangen. Entsprechende Ansuchen müssen bis zum 25. September eingereicht werden.

Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur und die Bildungslandesräte Christian Tommasini und Florian Mussner begrüßen nach Jahren des Stillstandes in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung diese neue Möglichkeit für viele Lehrpersonen, die Lehrbefähigung zu erhalten.

Um Zulassung zu den Sonderlehrbefähigungskursen können jene Lehrpersonen ansuchen, die an staatlichen Schulen oder Schulen staatlicher Art, gleichgestellten Schulen oder Berufsbildungszentren oder den Landesberufsschulen zwischen den Schuljahren 1999/2000 und 2012/2013 drei Unterrichtsjahre mit gültigem Studientitel geleistet haben. Die Dienste an den Berufsbildungszentren oder Landesberufsschulen zählen ab dem Schuljahr 2008/2009 und zwar nur dann, wenn sie in den Kursen zur Erfüllung der Schulpflicht geleistet wurden.

Die Ansuchen um Zulassung zu den Sonderlehrbefähigungskursen für die Wettbewerbsklassen des Deutschen Schulamtes sind bis zum 25. September 2013 im Deutschen Schulamt einzureichen.

Die Sonderlehrbefähigungskurse finden für die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Grundschule und für alle Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschule statt, einschließlich der Wettbewerbsklasse 77/A Instrumentalunterricht in der Mittelschule und der technisch-praktischen Fächer der Oberschule. Keine Sonderlehrbefähigungskurse gibt es für den katholischen Religionsunterricht.

Die Fakultät für Bildungswissenschaften der Freien Universität Bozen und das Musikkonservatorium sind dabei, die Sonderlehrbefähigungskurse für die verschiedenen Unterrichtsfächer einzurichten, wobei jeder Kurs circa ein Jahr dauern soll. Die ersten Kurse starten schon im Wintersemester 2013/2014. Innerhalb des Sommersemesters 2015 sollen dann alle Kurse abgeschlossen sein.

Die Zulassung zu den Kursen erfolgt ohne Aufnahmeprüfung. Der Kurs endet mit einer Abschlussprüfung (Staatsprüfung). Die teilnehmenden Lehrpersonen erhalten die Lehrbefähigung, die für die unbefristete Aufnahme in den Schuldienst erforderlich ist.

Detaillierte Informationen zu den Sonderbefähigungskursen, das entsprechende Dekret und die Gesuchsvorlagen sind im Rundschreiben Nr. 30/2013 enthalten. Dieses ist auf der Homepage des Schulamtes unter www.provinz.bz.it/schulamt abrufbar. Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Aufnahme und Laufbahn des Lehrpersonals unter der Rufnummer: 0471 417570.

SAN