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Grund- und Mittelschule: Bis 26. September um Stipendien ansuchen

LPA - Auch im Schuljahr 2013/14 können sich Grund- und Mittelschülerinnen und -schüler, die in Heimen oder Tagesheimen untergebracht sind, um eine Studienförderung bewerben. Für die Gesuchsstellung haben die Interessierten bis Donnerstag, 26. September 2013, Zeit. Die Gesuchsvordrucke liegen im Landesamt für Schulfürsorge auf.

Die Studienbeihilfen kommen den Schülerinnen und Schülern der Grund- und Mittelschulen zugute, die während des Schuljahrs nicht in ihrer Familie leben können, also beispielsweise in einem Heim untergebracht sind. Die Höhe der einzelnen Studienbeihilfe hängt vom Familieneinkommen ab. Sie beträgt - wie im Vorjahr - höchstens 2.800 und mindestens 1.200 Euro. Tagesheimschüler erhalten einen gegenüber Heimschülern um 30 Prozent reduzierten Betrag.

„Die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens, die zur Inanspruchnahme dieser Studienförderung berechtigt, liegt bei 25.000 Euro", berichtet Bildungslandesrätin Kasslatter Mur, auf deren Vorschlag die Landesregierung die entsprechende Wettbewerbsausschreibung genehmigt hatte.

Die Gesuchsvordrucke liegen im Landesamt für Schulfürsorge auf, wo die Gesuche auch einzureichen sind. Der letzte Einreichtermin ist Donnerstag, der 26. September 2013. „Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, da ansonsten der Anspruch erlischt", betont der Direktor im Landesamt für Schulfürsorge, Richard Paulmichl.

Unterlagen sind für die Gesuchstellung keine erforderlich: Alle Angaben werden eigenverantwortlich gemacht. Durch Stichproben wird die Richtigkeit dieser Erklärungen überprüft.

Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Schulfürsorge in der Bozner Andreas-Hofer-Straße 18 (2. Stock, Zimmer 205) oder telefonisch unter den Nummern 0471 413305 und 0471 412925 bzw. 0471 412924. Wer sich die Informationen oder Gesuchsvordrucke aus dem Südtiroler Bürgernetz holen möchte, wird unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung fündig.

SAN