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Privat-Rundfunk-Förderung: 30. Oktober 2013 ist Gesuchstermin

LPA - Bis Ende Oktober 2013 können private Rundfunksender um Landesförderung für den Bezug von Nachrichten deutsch- oder ladinischsprachiger Presseagenturen anzusuchen. Diesen Termin hat die Landesregierung bei der Überarbeitung der Förderkriterien festgeschrieben, die gestern (24. September) im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden sind.

Private Rundfunksender, die ihren Sitz in Südtirol haben und auf Landesebene tätig sind, können im Sinne des Landesgesetzes Nr. 6 aus dem Jahr 2002 für den Bezug von Presseagentur-Nachrichten eine finanzielle Unterstützung durch das Land beantragen. Bezuschusst wird der Bezug eines Nachrichtenabonnements, und zwar im Ausmaß von bis zu 50 Prozent der als zulässig anerkannten Kosten.

Am vergangenen 2. September hat die Landesregierung einem Staatsratsurteil Rechnung getragen und die Förderrichtlinien abgeändert. Somit können alle privaten Rundfunksender ab sofort und in der Folge bis zum 30. Oktober 2013 auf der Grundlage der neuen Kriterien um Landeszuschüsse für den Bezug deutsch- oder ladinischsprachiger Agentur-Nachrichten für das Jahr 2012 sowie für den Zeitraum 1. Januar bis 3. August 2013 ansuchen. Zugleich wird für alle Rundfunksender, die für die Jahre von 2009 (Aussetzung der staatlichen Förderung) bis 2011 nicht um Förderung angesucht hatten, der Gesuchstermin wieder eröffnet. Sie können nun um Landesförderung ansuchen und haben ebenfalls bis zum 30. Oktober 2013 Zeit dafür. Der Landesregierungsbeschluss und die geänderten Anwendungsrichtlinien wurden im jüngsten Amtsblatt der Region Nr. 39 (24. September 2013) veröffentlicht.

Ab 3. August 2013, dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes Nr. 11/2013, gilt dann als Einreichetermin für die Ansuchen um Bezuschussung der Nachrichtenabonnements jeweils der 30. April des Folgejahres.

Die Ansuchen sind im Pressedienst der Landesverwaltung (Tel. 0471 412210/11, eMail: lpa@provinz.bz.it) einzureichen. Informationen erteilen der Landespressedienst und die Landesabteilung Präsidium (praesidum@provinz.bz.it).

jw