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Berufliche Weiterbildung: Förderungen für Arbeitnehmer und Arbeitssuchende

LPA - Auf Initiative der Bildungs- und Kulturlandesrätin hat die Südtiroler Landesregierung am Montag in ihrer Sitzung die neuen Kriterien für die Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden genehmigt.

Neben Beschäftigten werden auch Personen, die sich nachweislich auf Arbeitssuche befinden und Personen in Lohnausgleich oder Mobilität gefördert. "Ständige Qualifizierung und Spezialisierung sind auch eine Grundvoraussetzung, um der steigenden Jugendarbeitslosigkeit entgegen zu wirken", hebt Landesrätin Sabina Kasslatter Mur hervor.

Der von der Landesregierung verabschiedete Beschluss sieht vor, dass für Arbeitnehmer mit privatrechtlichem Arbeitsvertrag, die sich an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen im In- und Ausland beteiligen, ein Gesamtbetrag von maximal 3000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres gewährt werden kann. Der öffentliche Beitrag beträgt in der Regel höchstens 70 Prozent der vorgesehenen Teilnahmegebühr, für Personen, die sich nachweislich auf Arbeitssuche befinden und Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt hingegen bis zu 90 Prozent der Teilnahmegebühr.

Für die Gewährung eines Beitrages ist es in jedem Fall erforderlich, vor Beginn der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme ein entsprechendes Gesuch einzureichen.

Das lebensbegleitende Lernen gehört als Schlüssel für Beschäftigung, wirtschaftlichen Erfolg und umfassende gesellschaftliche Teilhabe zu den langfristigen und strategischen Zielen der allgemeinen und beruflichen Bildungspolitik der Europäischen Union. Jeder und jede Einzelne, unterstreicht Landesrätin Kasslatter Mur, sei dabei zunehmend aufgefordert, seine Berufsbiografie möglichst selbst und unabhängig vom jeweiligen Betrieb zu gestalten. Zur Gestaltung dieser Berufsbiografie sowie zur Aufrechterhaltung der eigenen Beschäftigungsfähigkeit werden Kompetenzen benötigt, die es laufend zu entwickeln gilt. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Südtirol sei diese Maßnahme deshalb von großer Bedeutung, erklärt die Landesrätin, da ihnen durch diese Bildungsförderung ermöglicht werde, in ihrem Beruf stets auf dem letzten Stand zu bleiben.

Eine interne Evaluation der deutschen Berufsbildung hat ergeben, dass durch diese besondere Förderschiene vor allem auch Personen profitieren, die einen eher niedrigeren Bildungsgrad aufweisen, wobei vierzig Prozent der in den letzten zehn Jahren begünstigten Personen sogar angegeben haben, dass die durch die deutsche Berufsbildung geförderte Weiterbildungsmaßnahme ihre erste Weiterbildungserfahrung überhaupt dargestellt hat. Das sei eine sehr erfreuliche Entwicklung, unterstreicht die Landesrätin, die zeige, dass sehr oft auch der Preis einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme eine Barriere für mehr Weiterbildungsbeteiligung der Arbeitnehmer in Südtirol darstellen kann.

Informationen zu dieser Förderschiene erteilt der Bereich deutsche Berufsbildung im Deutschen Bildungsressort in der Dantestraße 3 in Bozen unter der Telefonnummer 0471 416913. Die Kriterien zur Beitragsvergabe sowie das entsprechende Gesuchsformular sind auf der entsprechenden Homepage unter www.provinz.bz.it/berufsbildung ersichtlich.

mac