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Italienische Unis: Matura-Bonus findet Berücksichtigung

LPA - Wissenschaftsministerin Maria Chiara Carrozza hat das Dekret unterzeichnet, das die Bedingungen für die überzählige Zulassung zu NC Kursen in Italien festlegt. Es beinhaltet die Berücksichtigung des Matura-Bonus. Darauf weist die Studieninformation Südtirol der Landesabteilung Bildungsförderung, Universität und Forschung hin, das im Folgenden auch über die Inhalte informiert.

Demnach dürfen Kandidaten, welche die Note der Oberschul-Abschlussprüfung noch nicht eingetragen haben, vom 29. November bis zum 9. Dezember 2013 (bis 15.00 Uhr) diese Note ins Portal www.universitaly.it/ eingeben. Dies gilt für die Studienfächer Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Architektur.

Die Note der Abschlussprüfung kann nur dann eingegeben werden, falls das noch nicht geschehen ist und wenn die Kandidaten bei der Aufnahmeprüfung mindestens 20 Punkte erzielt haben. Am 18. Dezember 2013 wird die neue Rangordnung auf der Homepage www.accessoprogrammato.miur.it/ veröffentlicht. Die  Möglichkeit eines Nachrückens in der Rangordnung ist ausgeschlossen: Zugelassen werden nur diejenigen, die in die Anzahl der zur Verfügung gestellten Plätze fallen, dies sind 10.302 Studienplätze für die Rangordnung für Human- und Zahnmedizin, 830 für Tiermedizin und 8787 für Architektur. Parallel dazu bleibt die am 30. September veröffentlichte Rangordnung in Kraft.

Kandidaten, die am 18. Dezember einen Studienplatz laut der neuen Rangordnung bekommen, dürfen sich als überzählige Studierende nur an einer Universität einschreiben. Die Einschreibung erfolgt gemäß der Position in der Rangordnung und gewählter Universität.

Kandidaten, die wegen der nicht zugewiesenen zusätzlichen Punkte für den so genannten "Matura-Bonus" nicht in die Rangordnung vom 30. September aufgenommen worden sind, dürfen sich in Überzahl im akademischen Jahr 2013-2014 oder im akademischen Jahr 2014-2015 einschreiben. Diese Möglichkeit bleibt auch den Kandidaten der September-Rangordnung offen, die nicht in der gewünschten Universität aufgenommen wurden. Voraussetzung dafür ist, dass sie innerhalb 13. Dezember 2013 noch nicht immatrikuliert sind.

jw