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Studienbeihilfen für Diplom- und Doktorarbeiten für 2002/2003

LPA - Studierende, die eine Diplom- oder Doktorarbeit mit einem wissenschaftlichen Interesse für Südtirol verfassen, können um eine Studienbeihilfe ansuchen, sofern sie einen außergewöhnlichen Kostenaufwand haben. Die Gesuche müssen innerhalb Freitag, 14. März 2003, beim Landesamt für Hochschulfürsorge in Bozen einlangen.

Die Landesregierung kann den Studienerenden, die bei ihrer Diplom- oder Doktorarbeit einen außergewöhnlichen Kostenaufwand haben, mit einer einmaligen Studienbeihilfe, sofern die Arbeit für Südtirol von einem gewissen wissenschaftlichen Interesse ist. Für das akademische Jahr 2002/2003 sind 120 Studienbeihilfen zu je 1.600 Euro ausgeschrieben. Wer um eine solche Studienbeihilfe ansucht, dessen Einkommen darf im Jahr 2001 den Betrag von 22.810 Euro nicht überschritten haben.

Der Gesuchssteller muss eine detaillierte Beschreibung der Diplom- oder Doktorarbeit, mit Angabe des Anfangs- und Abschlussdatums der Arbeit vorlegen, die vom zuständigen Professor bestätigt werden muss. Weiter müssen dem Ansuchen eine detaillierte Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan beigelegt werden.

Bei den Antragsformularen wird zwischen einem Typ A und Typ B unterschieden. Das Formular A ist nur von denjenigen Studierenden zu verwenden, die bei der Landesverwaltung um Gewährung einer ordentlichen Studienbeihilfe für das akademische Jahr 2002/2003 angesucht haben. Alle anderen Studierenden hingegen haben das Formular B zu verwenden. Während allen Anträgen eine detaillierte Beschreibung der Diplom- oder Doktorarbeit, eine Kostenaufstellung und ein Finanzierungsplan beizulegen sind, sind den Anträgen des Typs B zusätzlich eine Kopie der Steuererklärungen des Gesuchstellers und seiner Eltern beizufügen.

Die Gesuche müssen innerhalb Freitag, 14. März 2003, beim Landesamt für Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen eingereicht werden.

Die Vergaberichtlinien und Antragsformulare liegen im Landesamt für Hochschulfürsorge auf. Auf Wunsch werden sie auf dem Postwege zugestellt. Die Richtlinien und Formulare sind auch im Internet unter: www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung/ hochschulbildung/4001/index_d.htm abrufbar.

Auskünfte können im Landesamt für Hochschulfürsorge, Landhaus VII, 2. Stock, Zimmer 213 - 217, sowie unter der Telefonnummer 0417 413347 oder der E-Mail -Adresse: Margit.Martinelli@provinz.bz.it eingeholt werden.

SAN