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Ladinische Schule: Ranglisten-Eintragung bis 19. Februar beantragen

LPA - Wer sich in die Schul- und Landesranglisten der ladinischen Schulen für das Schuljahr 2014/2015 eintragen möchte, hat bis zum 19. Februar 2014 Zeit, darum anzusuchen. Darauf weist der zuständige Abteilungsdirektor Alexander Prinoth hin.

Die Gesuche um Eintragung in die Schulranglisten und für die Neueintragung in die Landesranglisten sind bis 19. Februar 2014 (12 Uhr) im Ladinischen Schulamt, Bindergasse 29 in Bozen, einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Verfallsfrist. Auch um die Neuberechnung der Punkte, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt ist bis zu diesem Termin anzusuchen.

Die Ansuchen können mittels Einschreibebrief mit Rückantwort eingereicht werden. In diesem Fall gilt das Datum des Poststempels. Zudem können die Gesuche bis 12.00 Uhr des 19. Februar 2014 auch persönlich im Ladinischen Schulamt abgegeben werden. In diesem Fall ist der Protokollstempel des Schulamtes für den Nachweis der fristgerechten Einreichung des Ansuchens ausschlaggebend.

Die Vorgaben für die Erstellung der Ranglisten wurden von der Landesregierung am 27. Dezember 2013 mit dem Beschluss Nr. 1985 vorgegeben. Die vorläufigen, neuen Ranglisten werden voraussichtlich Mitte Mai veröffentlicht.

Weitere Auskünfte erteilen im Ladinischen Schulamt Carla Pedevilla für den Grundschulbereich (Tel.: 0471 417015) und Elisabetta Rindler für die Mittel- und Oberschulen (Tel.: 0471 417018).

jw