Aktuelles

Kommissionsmitglieder für Abschlussprüfungen festlegen

LPA - Das Unterrichtsministerium hat in diesen Tagen die Weisungen über die Zusammensetzung der Kommissionen bei der Abschlussprüfung der Oberschulen erlassen. Wie im vorigen Jahr werden bei den heurigen Abschlussprüfungen nur interne Kommissionen im Einsatz sein, so der Direktor des Landesamts für Oberschulen, Arthur Pernstich. Pro Prüfungssitz gibt es aber einen externen Präsidenten.

Für die Zusammensetzung der Kommissionen für die Abschlussprüfung an den deutschsprachigen Oberschulen im Lande gelten die gleichen Bestimmungen wie im vergangenen Jahr. "Geändert haben sich eigentlich nur die Termine", so Pernstich.

An den Schulen staatlicher Art werden die Prüfungskommissionen heuer aus sechs bis acht internen Lehrpersonen bestehen, die vom Klassenrat bestimmt werden. Dabei müssen Fachlehrer für die erste und zweite schriftliche Prüfung sowie für die Zweitsprache vorgeschlagen werden.

Die Kommissionen der gesetzlich anerkannten Schulen werden sich zur Hälfte aus internen Lehrpersonen und zur Hälfte aus Lehrern der Klasse jener Schule staatlicher Art, der sie angegliedert werden, zusammensetzen.

Die externen Prüfungspräsidenten werden vom Schulamtsleiter ernannt. Als Prüfungspräsidenten können nur Direktoren im Dienst oder Lehrer mit mehr als zehn Dienstjahren fungieren, sofern sie nicht als interne Prüfer eingesetzt sind. Auch die internen Kommissionsmitglieder werden auf Vorschlag der Schulen bzw. der Klassenräte vom Schulamtsleiter ernannt.

Innerhalb 20. Februar 2003 müssen die Direktoren und die Lehrer mit mehr als zehn Dienstjahren dem Schulamtsleiter mitteilen, in welchem Prüfungssitz sie als externe Präsidenten eingesetzt werden wollen. Die Schulen müssen dem Schulamt innerhalb 20. Februar 2003 die Namen der internen Vertreter der Abschlussklassen sowie die Anzahl der zur Prüfung antretenden Schüler mitteilen.

Der Termin für die Einreichung der Gesuche um Zulassung zu den Eignungs- und Ergänzungsprüfungen verfällt am 17. Februar 2003. Zum Herbsttermin der Ergänzungsprüfungen können sich Privatisten bis zum 10. August 2003 anmelden.

Das Ministerialdekret Nr. 4 vom 14.1.2003 und die Anzahl der internen Vertreter der Prüfungskommissionen sind auf der Internet-Seite des Unterrichtsministeriums unter www.istruzione.it abrufbar.

SAN