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Landesregierung: Auslands-Schuljahr wird leichter, Stipendien ausgeschrieben

Wer in der Oberschule ein Schuljahr im Ausland absolvieren möchte, muss künftig nur mehr im Ausnahmefall eine Prüfung ablegen, um in seine Herkunftsschule wiedereinsteigen zu können. Dies hat die Landesregierung heute (3. Juni) beschlossen und zudem 2340 Studienbeihilfen für Oberschüler ausgeschrieben.

Oberschuljahre im Ausland: Hürden werden abgebaut

Geht es nach der Landesregierung, sollen künftig möglichst viele Südtiroler Schüler die Chance nutzen, ein Oberschuljahr im Ausland zu absolvieren. Deshalb hat man auf Anregung des Landesschulrats auch die Regelung des Wiedereinstiegs nach Ablauf des Auslandsschuljahres überdacht. "Bis dato musste jeder, der ein Jahr im Ausland verbrachte, eine Prüfung für den Wiedereinstieg an seiner Herkunftsschule absolvieren", so Landeshauptmann Arno Kompatscher. Diese Prüfung sei aber einer Abschreckung gleichgekommen und daher dem Ziel, die Auslandsjahre zu fördern, zuwider gelaufen, so Kompatscher.

Die neue Regelung sieht nun Wiedereinstiegs-Prüfungen nur in Ausnahmefällen vor. Einer dieser Fälle ist jener, in dem eines der wichtigen Fächer der Herkunftsschule an der im Ausland besuchten Schule nicht oder nur unzureichend angeboten worden ist. Der zweite Ausnahmefall sieht eine Prüfung vor, wenn die Leistung eines Schülers in einem dieser Fächer von der Auslandsschule als negativ bewertet worden ist.

Die Landesregierung hat heute zudem die Ausschreibung von insgesamt 2340 Studienbeihilfen in Höhe von bis zu 2800 Euro genehmigt. Für die Stipendien für das Schuljahr 2014/15 in Frage kommen Schüler der Ober-, Kunst- und Fachschulen sowie der Vollzeitkurse der Berufsausbildung, die während des Schuljahres außerhalb der Familien untergebracht sind. Insgesamt stellt die Landesregierung rund 7,1 Millionen Euro für diese Ausschreibung zur Verfügung.

Landeshauptmann Kompatscher hat zudem angekündigt, dass man im Bildungsressort von Landesrat Philipp Achammer darauf hinarbeite, Stipendien künftig auf der Basis der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) zu vergeben. "Damit sorgen wir nicht nur für eine einheitliche Bewertung von Einkommen und Vermögen, sondern auch für eine Entbürokratisierung", so Kompatscher heute. Die EEVE-basierten Studienbeihilfen sollen ab dem kommenden Jahr zur Anwendung kommen.

chr

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