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Onlineansuchen für Studienbeihilfen: Ansuchen bis 31. Oktober

Ab heute (6. August) können Studenten online um Studienbeihilfe und Rückerstattung der Studiengebühren für das Studienjahr 2013/2014 ansuchen. Einreicheschluss ist der 31. Oktober 2014.

Die Anträge für Studienbeihilfen für das In- und Ausland sind ab sofort über den E-Government-Service https://forms.egov.bz.it/studienbeihilfe online verfügbar. Für den Zugang zu diesem Service benötigen die Antragsteller die Bürgerkarte mit Chip. Diese ist gegebenenfalls bei der zuständigen Gemeinde zu aktivieren.
Nur Studenten, die über eine Bürgerkarte ohne Chip bzw. über gar keine Bürgerkarte verfügen, können beim Landesamt für Hochschulförderung einen persönlichen Account anfordern. Der persönliche Account besteht aus Benutzername und Passwort und ermöglicht den Zugang zum Online-Ansuchen.
Sobald der Antrag online ausgefüllt und abgeschickt wurde, erhalten die Antragsteller eine Bestätigung an ihre E-Mail-Adresse. Die Studenten sind gebeten den Eingang der Bestätigung zu überprüfen.
Sollten die Studenten keine Bestätigungsnachricht erhalten, können sie sich an das Landesamt für Hochschulförderung, Universität und Forschung unter den Rufnummern 0471 412926 (Universitäten außerhalb Südtirols), 0471 412946 (Universitäten innerhalb Südtirols) oder per E-Mail hochschulfoerderung@provinz.bz.it wenden, wo Sie auch weitere Informationen erhalten.
Die Wettbewerbsausschreibung sowie Informationen sind im Internet unter www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung und im Südtiroler Bürgernetz abrufbar.
Einreicheschluss für die Anträge ist der 31. Oktober 2014.

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