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Schulen: Ausgaben unter 1.500 Euro von Vergabebestimmungen befreit
Alle Ausgaben unter 1.500 Euro, welche fortlaufend für die verschiedenen Unterrichtstätigkeiten und den Schulbetrieb im Allgemeinen anfallen und auch kurzfristig benötigt werden, können ab sofort direkt eingekauft werden und müssen nicht über das Vergabeportal abgewickelt werden. Bildungslandesrat Philipp Achammer spricht von einer wichtigen bürokratischen Entlastung für die Schulen.
Für alle Liefer- und Dienstleistungsverträge besteht die Pflicht, diese über ein Portal der Verwaltung abzuwickeln. Diese restriktive Regelung bereitete den Schulverwaltungen in den vergangenen Monaten viele Probleme und sorgte für großen Unmut: Plötzlich konnte beispielsweise Bastelmaterial in geringer Menge nicht mehr frei einkauft werden, sondern musste über ein Vergabeportal abgewickelt werden.
"Die Mitarbeiter im Schulamt haben sich nach den vielen Beschwerden von Seiten der Schulen intensiv mit der Problematik beschäftigt und nun eine Lösung bzw. Vereinfachung in der Handhabung gefunden. Die Grundlage dafür wurde durch eine Bestimmung im Finanzgesetz 2014 geschaffen", berichtet Landesrat Philipp Achammer.
Von der Pflicht der Ausschreibung über ein Vergabeportal ausgenommen sind demnach so genannte Ökonomatsausgaben, d.h. Bastelmaterial, Lebensmittel, Reinigung, Reparaturen, Verbrauchsmaterial für Maschinen und Geräte bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500 Euro und Regieaufträge, die in Eigenregie abgewickelt werden. Ein klärendes Rundschreiben wurde heute vom Deutschen Schulamt an alle Schulen versandt.
"Es freut mich, dass der Einkauf von Verbrauchsmaterial ab sofort nicht mehr den Ausschreibungsmodalitäten unterliegt und somit ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet wird", so der Landesrat abschließend.
cl