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Oberschulbesuch außerhalb Südtirols: Bis 18. 12. um Stipendien ansuchen!

Schüler und Schülerinnen, die außerhalb Südtirols Oberschulen oder berufsbildende Vollzeitkurse besuchen, können noch bis zum 18. Dezember um Studienbeihilfen und um Rückerstattung der Studiengebühren für das Schuljahr 2014/2015 ansuchen.

Um die Studienförderungsmaßnahmen können sowohl EU-Bürger als auch Nicht-EU-Bürger ansuchen, sofern sie seit mindestens zwei Jahren in Südtirol ansässig sind, im Jahr 2013 ein bereinigtes Einkommen von höchstens 32.000 Euro erzielt haben und für dasselbe Studium keine andere finanzielle Zuwendung und auch keinen kostenlosen Heimplatz in Anspruch nehmen. Bei besonders kostenintensiven Kursen mit Kursgebühren von mehr als 10.000 Euro wird die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens, die zur Studienförderung berechtigt, auf 34.000 Euro angehoben.

Die Höhe der Studienbeihilfe richtet sich nach dem Familieneinkommen und liegt zwischen 1500 Euro und 4000 Euro. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Studienförderung ist eine Kursdauer von mindestens sechs Monaten. Auch für die Rückerstattung von Schul- oder. Kursgebühren gilt das bereinigte Familieneinkommen als Berechnungsgrundlage: Die Rückerstattungsbeträge sind gestaffelt und decken zehn bis 70 Prozent der jeweiligen Schul- bzw. Kursgebühren ab. Rückerstattet werden allerdings nur Beträge, die über 500 Euro liegen.

Die Ansuchen um Stipendien für den Besuch von Oberschulen oder Vollzeitkursen der Berufsausbildung außerhalb Südtirols sind bis Donnerstag, 18. Dezember, im Landesamt für Schulfürsorge einzureichen.

Informationen und Vordrucke: 
Landesamt für Schulfürsorge, Bozen, Andreas-Hofer-Straße 18  www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung/ 

jw