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Landesregierung genehmigt Bildungsgesetzentwurf: Vorstellung am 11. 12.

Der Entwurf für ein neues Bildungsgesetz hat heute (9. Dezember) eine wichtige Hürde genommen: Die Landesregierung hat dem von Landesrat Achammer gemeinsam mit seinen Amtskollegen Tommasini und Mussner vorgelegten Gesetzentwurf zugestimmt. Die drei Bildungslandesräte werden den Gesetzestext, der zum Jahreswechsel an den Landtag weitergeleitet wird, am 11. Dezember im Palais Widmann vorstellen.

"Die ausführliche öffentliche Diskussion hat es ermöglicht, den Text kontinuierlich anzupassen und um sinnvolle und nötige Anregungen zu integrieren", so Bildungslandesrat Philipp Achammer nach der Genehmigung des Gesetzestextes durch die Landesregierung. Die Anerkennung von Bildungsguthaben, eine transparente und einfache Aufnahme von Lehrpersonal und eine möglichst hohe didaktische Kontinuität: das sind die drei Schwerpunktziele, auf die das neue Bildungsgesetz ausgerichtet ist.

Als Brückenschlag zwischen Bildungspartnern sieht Bildungslandesrat Achammer die Anerkennung von Bildungsguthaben. "Die Kooperation zwischen Bildungsträgern birgt Chancen und Potentiale", so der Landesrat. Diese Zusammenarbeit bedürfe natürlich klarer Spielregeln. "Die von uns vorgeschlagene Regelung trägt einerseits der unterschiedlichen Schulsysteme unseres Landes Rechnung, andererseits stärkt sie die Autonomie der einzelnen Schulen", erklärt Landesrat Achammer. Sie sieht für alle Schulen die Möglichkeit vor, Bildungstätigkeiten der Schülerinnen und Schüler an den Musikschulen des Landes sowie außerschulische Bildungsangebote anzuerkennen und eine Befreiung von der Unterrichtszeit zu gewähren.

Die Aufnahme von Lehrpersonen möglichst einfach, klar und gerecht zu gestalten und das komplizierte Ranglistensystem zu entflechten, ist das zweite Ziel des Gesetzesvorschlags. "Lehrpersonen, besonders junge Lehrpersonen, sollen Sicherheit und Klarheit im Hinblick auf ihre berufliche Zukunft haben", so Landesrat Achammer, "zu diesem Zweck soll das Ranglistensystem neu geregelt werden. Zudem soll den Lehrbefähigungen ein gleicher Stellenwert eingeräumt werden, auch wenn diese auf unterschiedlichen Wegen erworben worden sind." Geplant ist, die bestehenden Landesranglisten zu schließen und in Landesranglisten mit Auslaufcharakter umzuwandeln, über die nur mehr unbefristete Arbeitsverträge vergeben werden. In eine neu zu schaffende Landesrangliste sollen künftig alle Lehrbefähigten eingetragen und dann nach Punktezahl gereiht werden. "Um die neue Regelung bereits für das kommende Schuljahr 2015/16 anwenden zu können, ist eine zügige Behandlung des Bildungsgesetzes notwendig," betont Landesrat Achammer. An den italienischen Schulen kann dieses Neuregelung vorerst nicht angewandt werden. Dort gilt es zunächst die lokalen Wettbewerbsklassen einzuführen.

Schließlich enthält der Landesgesetzentwurf eine Reihe von Maßnahmen, um die didaktische Kontinuität zu unterstützten und zu fördern, die das dritte Schwerpunktziel der Gesetzesvorlage bildet. "Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen haben sich auch im Rahmen des Bildungsdialogs immer wieder für mehr Kontinuität beim Lehrpersonal ausgesprochen", sagt Landesrat Achammer, "um diese didaktische Kontinuität zu fördern, wollen wir an verschiedenen Punkten ansetzen." So soll über eine Aufstockung des Landeszusatzstellenplans die unbefristete Aufnahme weiterer Lehrpersonen ermöglicht werden, die dann ins Lehrerkollegium aufgenommen werden.

Im Detail präsentiert wird der heute von der Landesregierung verabschiedete Bildungsgesetzentwurf



am kommenden Donnerstag, 11. Dezember 2014

um 9.00 Uhr

im Innenhof des Palais Widmann

Bozen, Silvius-Magnago-Platz 1

 

durch die drei Bildungslandesräte: Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner werden dabei auch auf die Umsetzung des Gesetzes an deutschen, italienischen und ladinischen Schulen eingehen. 

Weitere Informationen:
www.provinz.bz.it/bildungsdialog

jw