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Bildungsgesetzentwurf schafft 175 neue unbefristete Stellen
Die Vorstellung des neuen Bildungsgesetzesentwurfs durch die drei Bildungslandesräte heute ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer neuen gesetzlichen Regelung im Bildungsbereich. Die Landesregierung hat dem von Landesrat Philipp Achammer gemeinsam mit seinen Amtskollegen Tommasini und Mussner vorgelegten Gesetzentwurf am Dienstag zugestimmt, der nun an den Landtag weitergeleitet wird.
Die Anerkennung von Bildungsguthaben, eine transparente Aufnahme von Lehrpersonal und eine möglichst hohe didaktische Kontinuität: das sind die drei Schwerpunktziele, auf die das neue Bildungsgesetz ausgerichtet ist. "Die ausführliche öffentliche Diskussion hat es ermöglicht, den Text kontinuierlich anzupassen und sinnvolle und nötige Anregungen zu integrieren", so Bildungslandesrat Philipp Achammer bei der heutigen Vorstellung.
Als Brückenschlag zwischen Bildungspartnern sieht Bildungslandesrat Achammer die Anerkennung von Bildungsguthaben. "Die Kooperation mit den Bildungspartnern eröffnet neue Potentiale und Chancen", so der Landesrat. Diese Zusammenarbeit bedürfe natürlich klarer Spielregeln. "Die von uns vorgeschlagene Regelung trägt einerseits den unterschiedlichen Schulsystemen unseres Landes Rechnung, andererseits stärkt sie die Autonomie der einzelnen Schulen", erklärt Landesrat Achammer. Sie sieht für alle Schulen die Möglichkeit vor, Bildungstätigkeiten der Schülerinnen und Schüler an den Musikschulen des Landes sowie außerschulische Bildungsangebote anzuerkennen und eine Befreiung von der Unterrichtszeit zu gewähren.
Die Aufnahme von Lehrpersonen möglichst klar und gerecht zu ermöglichen, ist das zweite Ziel des Gesetzesvorschlags. "Lehrpersonen sollen Sicherheit und Klarheit im Hinblick auf ihre berufliche Zukunft haben", so Landesrat Achammer, "zu diesem Zweck soll das Ranglistensystem neu geregelt werden. Zudem soll den Lehrbefähigungen ein gleicher Stellenwert eingeräumt werden, auch wenn diese auf unterschiedlichen Wegen erworben worden sind." Geplant ist, die bestehenden Landesranglisten zu schließen und in Landesranglisten mit Auslaufcharakter umzuwandeln. In eine neu zu schaffende Landesrangliste sollen künftig alle Lehrbefähigten eingetragen und dann nach Punktezahl gereiht werden. "Um die neue Regelung bereits für das kommende Schuljahr 2015/16 anwenden zu können, ist eine zügige Behandlung des Bildungsgesetzes notwendig", betont Landesrat Achammer. An den italienischen Schulen kann diese Neuregelung vorerst nicht angewandt werden. Dort gilt es zunächst, die lokalen Wettbewerbsklassen einzuführen.
Schließlich enthält der Landesgesetzentwurf eine Reihe von Maßnahmen, um die didaktische Kontinuität zu unterstützen und zu fördern, die das dritte Schwerpunktziel der Gesetzesvorlage bildet. "Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrpersonen haben sich auch im Rahmen des Bildungsdialogs immer wieder für mehr Kontinuität beim Lehrpersonal ausgesprochen", sagt Landesrat Achammer, "um diese didaktische Kontinuität zu fördern, wollen wir an verschiedenen Punkten ansetzen." So soll über eine Aufstockung des bereits bestehenden Landeszusatzstellenplans die unbefristete Aufnahme weiterer Lehrpersonen ermöglicht werden, die dann ins Lehrerkollegium aufgenommen werden. Insgesamt werden mit dem Bildungsgesetz 175 neue zusätzliche Stellen geschaffen. "Die Deckung der Mehrkosten haben wir schon vorab gesichert", so Landesrat Achammer. Zudem sollen Lehrpersonen, die an einer Schule ein Bewertungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, ihren Dienstsitz an der entsprechenden Schule bestätigen können.
Landesrat Florian Mussner unterstrich die Bedeutung der Bestimmung der einjährigen Gültigkeit der ladinischen Schulranglisten. Diese Regelung ist für die ladinische Schule von besonderer Wichtigkeit, da das Ladinische Schulamt Jahr für Jahr die Schulranglisten für die Besetzung von Jahres-Supplenzen an den Schulen aufbraucht und somit den Lehrpersonen, die erst vor kurzem einen gültigem Studientitel erworben haben, die Möglichkeit gegeben wird, sofort in die Schulranglisten eingetragen zu werden. Hinsichtlich der Anerkennung der Bildungsguthaben können auch im ladinischen Bereich die Grund- und Mittelschulen sowie die Oberschulen Bildungstätigkeiten von Schülerinnen und Schülern an den Musikschulen des Landes anerkennen. Für die ladinische Schule gilt die Regelung, dass die einzelnen Schulen diese anerkennen können - aber nicht müssen.
Landesrat Christian Tommasini verwies in seinem Statement auf die Kernpunkte des neuen Bildungsgesetzes, welche auch im Bereich der Italienischen Schule von großer Bedeutung sind und hob dabei die Anerkennung der außerschulischen Bildungsangebote hervor. "Schule kann nicht alles übernehmen", sagte Tommasini, "gerade das Lernen in einem informellen Rahmen, wie es beiden außerschulischen Tätigkeiten erfolgt, ist ein großer Mehrwert für unsere Bildungslandschaft".
Mit der Genehmigung durch die Landesregierung hat der Bildungsgesetzentwurf nach zwei Dialogrunden und einer positiven Begutachtung durch den Landesschulrat eine wichtige Hürde genommen. Nun wird der Bildungsgesetzentwurf dem Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt, wo noch im Dezember der zuständige Gesetzgebungsausschuss mit der Behandlung beginnen wird.
Weitere Informationen: www.provinz.bz.it/bildungsdialog
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Bildungsgesetzentwurf vorgestellt
Landesrat Achammer zu den Zielsetzungen des Bildungsgesetzes
Landesrat Achammer zu den Zielsetzungen des Bildungsgesetzes
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