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Online-Schuleinschreibungen ab 7. Jänner

Mit Beginn des neuen Jahres starten die Einschreibungen für das Schuljahr 2015/16, die mit Bürgerkarte auch online vorgenommen werden können. Den Auftakt machen im Januar die Grundschulen aller drei Sprachgruppen. Im Februar folgen dann die italienischen Oberschulen, im März die deutschen und ladinischen Oberschulen, die Berufs- und die Fachschulen.

Die Einschreibungen für das Schuljahr 2015/16 können auch online vorgenommen werden - Foto: LPA

Ab Mittwoch, 7. Jänner 2015, ist der Online-Schuleinschreibungsdienst wieder aktiv. Ab diesem Zeitpunkt können Schüler und Familien die Einschreibung für das Schuljahr 2015/16 mit Hilfe der aktivierten Bürgerkarte direkt vom eigenen PC orts- und zeitunabhängig vornehmen. Dabei gilt es natürlich die Einschreibetermine der verschiedenen Schulstufen und Schularten zu beachten. In der Regel müssen Kinder beziehungsweise Jugendliche in die erste Grundschulklasse und in die erste Klasse der Oberstufe eingeschrieben werden. Die Einschreibung in Folgeklassen sowie in die Mittelschule erfolgt von Amts wegen.

Für die Einschreibung an deutschsprachigen, italienischen und ladinischen Grundschulen haben Eltern vom 7. bis 25. Jänner 2015 Zeit. In die erste Klasse der Grundschule sind alle Kinder einzuschreiben, die bis 31. August 2015 das sechste Lebensjahr vollenden. Außerdem können auch jene Kinder eingeschrieben werden, die bis zum 30. April des Schuljahres, auf das sich die Einschreibung bezieht, das sechste Lebensjahr vollenden.

Die Einschreibungen an Oberschulen mit italienischer Unterrichtssprache müssen zwischen 3. und 28. Februar 2015 vorgenommen werden, an den deutschen und ladinischen Oberschulen zwischen 3. und 31. März 2015, dieser Zeitrahmen gilt auch für Berufs- und Fachschulen aller Sprachgruppen.

Die über den eGovernment-Dienst des Landes angebotene Online-Einschreibung ist für das Schuljahr 2015/16 nicht verpflichtend, sondern ein zusätzliches Angebot zur bisherigen Form der Einschreibung, die auch weiterhin möglich ist. Auch für die Einschreibung in eine Privatschule kann der Online-Dienst genützt werden. Ausgenommen von der Online-Einschreibung sind die Kindergärten, die Lehrlingsausbildung und die Musikschulen. 


Online-Einschreibungen und Informationen:

www.provinz.bz.it/de/dienste/dienste-kategorien.asp?
utm_source=Buergernetz&utm_medium=homeboxleft&utm_campaign=deutsch&bnsvf_svid=1029604

www.provincia.bz.it/it/servizi/servizi-categorie.asp?utm_source=Buergernetz&utm_medium=homeboxleft&utm_campaign=deutsch&bnsvf_svid=1029604

www.provinzia.bz.it/la/sorvisc/sorvisc-categories.asp?utm_source=Buergernetz&utm_medium=homeboxleft&utm_campaign=deutsch&bnsvf_svid=1029604  

jw

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