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Lehre: LR Achammer für Vereinfachungen im Einheitstext

Die Regelung der Lehrverträge stand heute (11. 03.) in Rom zur Debatte. Die Bildungsreferenten der Regionen und autonomen Provinzen begutachteten den Entwurf des gesetzesvertreten Dekrets, welches das neue Arbeitsgesetz "Jobs act" vervollständigen wird. "Dabei stimmte die Kommission auch unserem Vorschlag für einen alternativen Weg zur Berufsmatura zu", so LR Philipp Achammer nach der Sitzung.

Bildungslandesrat Philipp Achammer mit der Bildungsreferentin der Lombardei, Valentina Aprea, heute in Rom - Foto: LPA/Katharina Tasser

Der Ministerrat hatte im Februar die Durchführungsbestimmung zum "Jobs act" verabschiedet, welche die Lehre auf gesamtstaatlicher Ebene regelt. Heute lag dieser Text der IX. Kommission der Regionen-Konferenz zur Begutachtung vor. "Die Kommission hat dazu das Einvernehmen zwischen der Regierung und der Regionenkonferenz eingefordert", so Landesrat Philipp Achammer, "dabei hat sie auch eine Änderung befürwortet, die in Südtirol und im Trentino zur Anwendung kommt: Und zwar sollen Jugendliche nach Abschluss von Lehre oder Fachschule neben dem fünften maturaführenden Schuljahr auch über eine zweijährige berufsbegleitende Lehre zum Oberschulabschluss kommen."  

Am 25. März wird sich die Staat-Regionen-Konferenz mit dem gesetzesvertretenden Dekret beschäftigen. Parallel dazu werden auch die zuständigen Parlamentsausschüsse iher Gutachten dazu abgeben. "Es war nicht selbstverständlich, dass unser Vorschlag von der Kommission befürwortet wird", so Bildungslandesrat Achammer, "aber wir hatten starke Unterstützung, so beispielsweise von der Bildungsreferentin der Lombardei, Valentina Aprea, die sich in ihrer Zeit als Unterstaatssekretärin im Bildungsministerium intensiv mit dem Bereich des Lehrlingswesen befasst hat."

Auch ein zweites Anliegen Südtirols wurde heute von der Bildungskommission der Staat-Regionen-Konferenz mitgetragen: Und zwar soll die Regierung im Zusammenhang mit dem Lehrlingswesen mit dem Thema Jugendschutz, beziehungsweise der im europäischen Vergleich restriktiven Auslegung und Anwendung der EU-Richtlinien in Italien konfrontiert werden. "In Italien werden 15-Jährige rechtlich als Kinder eingestuft, was auch eine Lehre einschränkt. Die Kommission hat zugestimmt, das Thema der Regierung zu unterbreiten", so der Bildungslandesrat.  

Ein weiterer Südtiroler Vorschlag war bereits im Vorfeld auf technischer Ebene in den Gesetzestext eingebaut worden: Dieser macht es möglich, den Lehrvertrag um ein Jahr zu verlängern, wenn ein Lehrling die Berufsschule noch nicht abgeschlossen hat, ein Schuljahr wiederholen muss oder bei der Abschlussprüfung durchgefallen ist. Betriebliche Lehrzeit und Schulzeit laufen in der dualen Ausbildung nicht immer parallel, da die Lehrverträge Jahresverträge sind. Diese Bestimmung soll es Lehrlingen erleichtern, ihre schulische Ausbildung regulär abzuschließen.

"Von vielen Seiten gab es Lob und Interesse für unsere duale Ausbildung", freute sich Landesrat Achammer zum Abschluss der Sitzung des Bildungsausschusses der Regionenkonferenz, die heute Nachmittag am Sitz der Region Toskana, in der Parisstraße über die Bühne ging.

jw

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