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Schule: Streikbeteiligung recht unterschiedlich

Recht unterschiedlich war heute (5. Mai) die Beteiligung am gesamtstaatlichen Schulstreik. Mit fast 43 Prozent war die Streikbeteiligung an den italienischen Schulen am höchsten, an den deutschen Schulen beteiligten sich etwa 18 Prozent am Streik, und an den ladinischen Schulen waren es nur etwas mehr als 2 Prozent. Erhoben wurden die Daten von den drei Schulämtern.

Am heutigen (5. Mai) von den Gewerkschaften auf gesamtstaatlicher Ebene ausgerufenen ganztägigen Schulstreik um gegen die Schulreform der Regierung in Rom zu protestieren haben an Südtirols Schulen insgesamt 1910 Lehrkräfte teilgenommen. Die Daten über die Streikbeteiligung wurden von den Schulen an die jeweiligen Schulämter weitergeleitet.

Laut den Mitteilungen der drei Schulämter nahmen an den deutschen Schulen 1041 der im Dienst stehenden Lehrpersonen am Streik teil. Dies entspricht einem Prozentsatz von etwa 18 Prozent. Bei den Lehrkräften mit befristetem Arbeitsvertrag lag die Streikbeteiligung mit 19 Prozent geringfügig höher als bei den Lehrkräften mit unbefristetem Arbeitsvertrag (18 Prozent oder 758 Lehrpersonen). Unter den Schulführungskräften wurde keine Streikbeteiligung verzeichnet.

An den italienischen Schulen lag die Streikbeteiligung bei 42,5 Prozent: Von den 2026 im Dienst stehenden Lehrkräften folgten 861 dem Streikaufruf. Zudem enthielten sich 3 der insgesamt 26 Schulführungskräfte der Arbeit.

Von den 342 im Dienst stehenden Lehrpersonen an den ladinsichen Schulen haben 8 am Streik teilgenommen. Damit liegt die Streikbeteiligung mit 2,34 Prozent an den ladinischen Schulen am niedrigsten. An den vier Schulsprengeln (St. Ulrich, Wolkenstein, Abtei und St. Vigil in Enneberg) sowie am Oberschulzentrum Stern/Abtei waren keine Lehrpersonen in Streik. Nur in St. Ulrich haben die Wirtschaftsfachoberschule und das Kunstgymnasium eine Teilnahme am Streik gemeldet. Auch von den ladinischen Schulführungskräften enthielt sich niemand der Arbeit.

Über die Abwesenheit der Schüler aufgrund des Schulstreiks liegen keine Daten vor. Laut Schülercharta des Landes haben die Schulen die Möglichkeit, in der internen Schulordnung allgemeine Kriterien zur Teilnahme an öffentlichen Kundgebungen während der Unterrichtszeit festlegen, aufgrund derer die Direktoren von Fall zu Fall und nach Anhörung des Schülerrates die Abwesenheit genehmigen. Andernfalls gilt die Teilnahme an Streiks als unentschuldigte Absenz.

me