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Treffen der drei Schulamtsleiter mit Vertretern des Unterrichtsministeriums in Rom

LPA - Um die bevorstehenden Maßnahmen zur Umsetzung der Schulreform und die Fort- und Ausbildung des Lehrpersonals ging es am heutigen Mittwochvormittag unter anderem bei einem Treffen im Unterrichtsministerium in Rom, an dem unter anderem auch die drei Südtiroler Schulamtsleiter teilnahmen. Gesprochen wurde dabei auch über die Neueröffnung der Einschreibungen in die ersten Klassen der Grundschule für das kommende Schuljahr.

Neben den drei Schulamtsleitern Peter Höllrigl, Bruna Visintin Rauzi und Roland Verra nahmen für das Deutsche Landesschulamt auch Abteilungsdirektor Paul Silbernagl und Grundschulinspektorin Eva Lanthaler teil. Als Vertreter des Unterrichtsministeriums nahmen Unterstaatssekretärin Valentina Aprea sowie die Generaldirektoren Giuseppe Cosentino, Pasquale Capo und Luciano Criscuoli teil.

Das Gesetz zur Schulreform von Unterrichtsministerin Letizia Moratti, das Mitte März in Kraft getreten ist, wirkt sich auch auf die Schule in Südtirol aus. Das neue Gesetz hat nur sieben Artikel, alle Details werden mit Durchführungsbestimmungen geregelt. Die erste dieser Durchführungsbestimmungen sieht Änderungen bei den Einschreibungen in den Kindergarten und die Pflichtschule vor. So ist die Einschreibung in die erste Klasse der Grundschule nur noch für jene Kinder verpflichtend, die innerhalb 31. August des jeweiligen Jahres geboren sind. Jene Kinder, die zwischen 1. September desselben Jahres und 28. Februar des darauf folgenden Jahres geboren sind, können - müssen aber nicht - in die erste Klasse der Pflichtschule eingeschrieben werden. Ähnliches gilt künftig auch für die Kindergärten: Bisher konnten alle Kinder in den Kindergarten eingeschrieben werden, die innerhalb 31. Dezember des jeweiligen Jahres das dritte Lebensjahr vollenden. Künftig können alle Kinder angemeldet werden, die bis zum 28. Februar des darauf folgenden Jahres drei Jahre alt werden.

Da diese Durchführungsbestimmung bereits mit dem kommenden Schuljahr 2003/2004 angewendet wird und das Land im Bereich der Pflichtschulen nur sekundäre Gesetzgebungskompetenz besitzt, müssen die Einschreibungen für die erste Klasse neu eröffnet werden. "Wann genau dies der Fall sein wird, soll bis Anfang Mai entschieden werden. Wir müssen uns in diesem Punkt an die Termine halten, die der Staat uns vorgibt", erklärte Schulamtsleiter Peter Höllrigl im Anschluss an das Treffen. Die Eltern von Kindern, die zwischen dem 1. September 1997 und dem 28. Februar 1998 geboren sind, haben dann die Gelegenheit, die bereits erfolgte Anmeldung ihrer Kinder zurückzuziehen oder sie neu anzumelden.

Im Bereich der Kindergärten hat das Land primäre Gesetzgebungskompetenz. Für eine Umsetzung der Schulreform müsste in diesem Punkt daher das geltende Landesgesetz geändert werden. "Die nächsten Durchführungsbestimmungen zur Schulreform werden voraussichtlich jene zur Neuregelung des Kindergartens und der Grundschule sowie zur Durchlässigkeit zwischen Ober- und Berufsschulen sein", so Schulamtsleiter Höllrigl. Zur Sprache kamen auch die Neuregelungen zur Aus- und Fortbildung des Lehrpersonals. "Hier hat sich gezeigt, dass sich die Vorbereitungsarbeiten, die wir als Deutsches Landesschulamt bereits getroffen haben, bewährt haben", betonte Höllrigl.

Am 7. Mai findet im Unterrichtsministerium ein weiteres Treffen zur Umsetzung der Schulreform statt, an dem für das Deutsche Landesschulamt die Inspktorinnen Christa Messner für den Kindergarten und Eva Lanthaler für die Grundschule teilnehmen werden.

bch