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Landeskulturgesetz: Perspektiven für die Kulturarbeit

Die Landesregierung will neue Rahmenbedingungen für die Kulturarbeit in Südtirol schaffen. Dazu soll das Kulturgesetz aus dem Jahr 1958 überarbeitet werden. Ein Entwurf für ein neues, übersichtliches und knappes Rahmengesetz wurde bereits formuliert. Landesrat Philipp Achammer lädt die Kulturschaffenden nun zu einem Kulturperspektiven-Dialog ein.

Kulturperspektiven - unter diesem Schlagwort lädt LR Achammer zur Diskussion über den Entwurf eines neuen Kulturgestzes

Die Rahmenbedingungen für die Kulturarbeit und die Kulturräume haben sich verändert. Diesen veränderten Bedingungen soll das neue Kulturgesetz Rechnung tragen. "Wir wollen in dem Gesetz viel stärker als bisher das Recht auf kulturelle Betätigung sowie Teilhabe verankern und dabei die Förderinstrumente und den Kreis der möglichen Fördernehmer ausbauen", so Landesrat Achammer zu den Zielsetzungen der Gesetzesnovelle. Dass das Fördern kreativer Räume als öffentliche Investition in gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu sehen sei, sei die kulturpolitische Überzeugung der Landesregierung.

Auf der Grundlage des neuen Rahmengesetzes sollen in der Folge die Förderrichtlinien neu formuliert werden. Die Neuausrichtung des Fördersystems nimmt Landesrat Philipp Achammer zum Anlass, um einen Dialog über die Perspektiven der Kulturförderung zu führen. Zu diesem Dialog sind alle kulturellen Organisationen, Verbände, Vereine und Interessierten eingeladen.

Diskutiert und debattiert wird an drei Abenden, und zwar am Dienstag, 26. Mai 2015 im Anreiterkeller der Gruppe Dekadenz in Brixen, am Freitag, 29. Mai 2015 im Bozner Waltherhaus und am Montag, 1. Juni 2015 im Meraner Ost-West-Club. Beginn ist jeweils um 20.30 Uhr.

 

Informationen:
www.provinz.bz.it/kulturperspektiven

jw

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