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Landesregierung genehmigt Kulturgesetzentwurf: Pressekonferenz am 28. Mai

Ein breiteres Spektrum an Förderinstrumenten und Förderungsberechtigten, die Steigergung der Planungssicherheit und den Abbau von Bürokratie - darauf zielt das neue Landeskulturgesetz ab, dessen Entwurf heute (19. Mai) die Landesregierung auf Vorschlag der Kulturlandesräte Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner genehmigt hat.

Das Landesgesetz, auf dessen Grundlage Kultur in Südtirol gefördert wird, stammt im Kern aus dem Jahre 1958. Ein neues einheitliches Kulturförderungsgesetz für Südtirol zu formulieren, sei also notwendig gewesen, so die Kulturlandesräte Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner. Auf ihren Vorschlag hat die Landesregierung heute den Entwurf für ein neues Kulturgesetz genehmigt.  

"Mit der neuen Gesetzesregelung möchten wir zum einen das Spektrum der Förderinstrumente erweitern und die Möglichkeit mehrjähriger Förderungen einführen, die Planungssicherheit geben soll. Wir möchten aber auch den Kreis der Fördernehmenden ausbauen, um ausgewählte Bereiche der Kreativwirtschaft als Kulturakteure anzuerkennen", so Landesrat Achammer zu den Inhalten des Gesetzentwurfs.

Auf die europäische Ausrichtung des Gesetzentwurfs verweist der italienische Kulturlandesrat Christian Tommasini: "Das neue Gesetz steht im Einklang mit den so genannten Lissabon-Zielen und nimmt auch Kooperationen mit anderen europäischen Regionen ins Blickfeld."

Dass der Entwurf der vom Koalitionsprogramm vorgegebenen Vereinfachung und Entbürokratisierung entspreche, hebt der ladinische Kulturlandesrat Florian Mussner hervor: "Zum einen fließen verschiedenen Bestimmungen in einen klaren, organischen und zusammenfassenden Einheitstext ein beziehungsweise werden durch ihn abgeschafft, zum anderen wird die Gesuchsstellung vereinfacht."

Im Detail vorgestellt wird der Gesetzentwurf 

 

am kommenden Donnerstag, 28. Mai 2015

um 11.00 Uhr

im Pressesaal der Landesregierung

Bozen, Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1

 

durch die Kulturlandesräte Philipp Achammer und Christian Tommasini. Nach der heutigen ersten Zustimmung durch die Landesregierung wird die Gesetzesnovelle an den Landtag zur weiteren Behandlung übermittelt.

Darüber hinaus hat Kulturlandesrat Achammer kulturelle Organisationen, Verbände, Vereine und Interessierte am heutigen Dienstag, 26. Mai 2015, nach Brixen, am Freitag, 29. Mai 2015, nach Bozen und am Montag, 1. Juni 2015, nach Meran eingeladen, um über das neue Kulturgesetz zu diskutieren. Dabei sollen auch Anregungen für die anstehende Ausarbeitung der Förderkriterien gesammelt werden.

jw