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Kulturperspektiven: Vorstellungsrunde des Kulturgesetzentwurfs beendet

Das Leitwort "#Kulturperspektiven" hat Landesrat Philipp Achammer für den Prozess zur Erarbeitung eines neuen Landeskulturgesetzes gewählt, auch mit dem Anliegen, eine breite kulturpolitische Diskussion anzuregen. Nachdem die Landesregierung die Gesetzesnovelle genehmigt hat, wurde am Montag (1. Juni) auch die Vorstellungsrunde abgeschlossen. Nun geht der Gesetzestext an den Landtag.

Kulturperspektiven: Vorstellungsrunde des Kulturgesetzentwurfs bringt viele Anregungen

"Mit der neuen Gesetzesregelung möchten wir zum einen das Spektrum der Förderinstrumente erweitern. Auch wollen wir die Möglichkeit mehrjähriger Förderungen einführen, die Planungssicherheit geben sollen. Wir möchten zudem den Kreis der Fördernehmenden ausbauen, um ausgewählte Bereiche der Kreativwirtschaft als Kulturakteure anzuerkennen", so fasste Landesrat Achammer die Hauptinhalte des Gesetzentwurfs zusammen. Das neue Gesetz, dessen Entwurf in der vergangenen Woche von der Landesregierung genehmigt worden ist, soll zudem zum Bürokratieabbau beitragen und eine gesetzliche Vereinfachung mit sich bringen.  

Um die Gesetzesvorlage den Kulturschaffenden, den im Kulturbereich Tätigen und Interessierten vorzustellen, hatte Landesrat Achammer zu Diskussionsabenden nach Brixen, Bozen und Meran geladen. Diese öffentliche Vorstellungsrunde wurde am Montagabend, 1. Juni, in Meran abgeschlossen.

"Viele Interessierte und Kulturschaffende haben bei diesen Abenden wichtige Anregungen gegeben", so Landesrat Achammer, "die Vorschläge werden nun analysiert und nach Möglichkeit ins Gesetz eingebaut." Besonders viele Anregungen gab es zur Neuformulierung der Förderkriterien. Diese müssen auf der Grundlage des neuen Gesetzes neu verfasst werden. "Auch im Zusammenhang mit der Ausarbeitung der Kulturförderkriterien, welche die Landesregierung nach Verabschiedung des Gesetzes beschließen wird, wollen wir die öffentliche Diskussion fortsetzen", so Landesrat Achammer, der entsprechende Veranstaltungen ankündigt. 

Er erinnert daran, dass nach wie vor die Möglichkeit besteht, Rückmeldungen oder Inputs zu geben, und zwar online über die Homepage Kulturperspektiven.

Nach der Zustimmung durch die Landesregierung wird die Gesetzesnovelle nun an den Landtag weitergeleitet, wo sich zunächst der zuständige Gesetzgebungsausschuss und noch im Juli das Landtagsplenum mit dem Gesetzentwurf befassen wird.

Informationen:
www.provinz.bz.it/kulturperspektiven 

jw

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