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Lehrpersonen können bis zum 16. Mai um Teilzeitarbeit ansuchen

LPA - Einige Neuerungen hat der Landeskollektivvertrag für das Lehrpersonal vom November vergangenen Jahres auch in Bezug auf die Teilzeitarbeit mit sich gebracht. Bis zum Freitag, 16. Mai 2003, können die Lehrpersonen an den Südtiroler Schulen nun um die Umwandlung ihres Arbeitsverhältnisses von Vollzeit in Teilzeit ab dem kommenden Schuljahr ansuchen. Dies teilt Schulamtsleiter Peter Höllrigl in einer Aussendung mit.

Neuerungen gibt es vor allem beim Ausmaß und der Form der Teilzeitarbeit: „Als Teilzeitarbeit gilt nunmehr ein Dienstverhältnis, bei dem die Anzahl der Unterrichtsstunden mindestens 30 Prozent und höchstens 90 Prozent der maximalen Unterrichtszeit für das Vollzeitpersonal liegt“, erklärt Schulamtsleiter Höllrigl. Neu ist auch, dass ab sofort auch Lehrpersonen sowohl die vertikale als auch die horizontale Teilzeitarbeit in Anspruch nehmen können. In jedem Fall richten sich das Ausmaß und die Form der Teilzeit nach den dienstlichen Erfordernissen der jeweiligen Schule, nach Möglichkeit werden auch die persönlichen Bedürfnisse des Lehrpersonals berücksichtigt.

Ihr Dienstverhältnis in Teilzeitarbeit umwandeln können nur Lehrpersonen, die im Besitz einer Planstelle sind. Wer erst mit 1. September 2003 einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließt, kann vorerst nicht um Teilzeit ansuchen. Die Dauer des Teilzeitverhältnisses beträgt für alle Lehrpersonen ein Schuljahr. Es wird jedoch, sofern nicht um Umwandlung in ein Vollzeitverhältnis angesucht wird, von Jahr zu Jahr verlängert. An jeder Schule kann der maximale Anteil der Teilzeitstellen am Plansoll höchstens 25 Prozent betragen. Sollte dieses Kontingent nicht ausreichen, so wird eine schulinterne Rangordnung nach bestimmten Vorzugstiteln und Voraussetzungen erstellt.

Der Landeskollektivvertrag vom vergangenen November sieht auch eine besondere Form der Teilzeit vor, die sich über zwei Schuljahre erstreckt. Lehrpersonen mit unbefristetem Auftrag und mindestens zehn Dienstjahren können die Umwandlung ihres Vollzeitarbeitsverhältnisses in ein Teilzeitarbeitsverhältnis zu 50 Prozent für die Dauer von zwei Schuljahren beantragen. Die in diesem Biennium vorgesehene Arbeitsleistung können sie in einem einzigen Schuljahr erbringen. Diese besondere Form der Teilzeit kann in einem Zeitraum von fünf Jahren nur einmal beansprucht werden.

Die Gesuche um Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Vollzeit in Teilzeit müssen bis zum Freitag, den 16. Mai 2003, bei der zuständigen Schuldirektion eingereicht werden. Die entsprechenden Gesuchsvorlagen sind in den jeweiligen Schulsekretariaten erhältlich. Derselbe Termin gilt auch für die Gesuche um Umwandlung des Arbeitsverhältnisses von Teilzeit in Vollzeit sowie um Veränderungen des Teilzeitverhältnisses.

Weitere Informationen erteilen das Landesamt für Grundschulen unter der Rufnummer 0471 415512, das Landesamt für Mittelschulen unter den Rufnummern 0471 415533 und 0471 415585, sowie das Landesamt für Oberschulen unter den Rufnummern 0471 415576 und 0471 415573.

bch