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Stipendien für Forschungsdoktorate: LR Achammer fordert Steuerbefreiung ein

Obwohl ein Gutachten der Agentur für Einnahmen bestätigt, dass die vom Land gewährten Studienbeihilfen für Forschungsdoktorate von der Einkommenssteuer befreit sind, fordert die Agentur selbst weiterhin die Zahlung des betreffenden Steueranteils. Landesrat Philipp Achammer hat nun bei der Agentur für Einnahmen interveniert, um auf diesen Missstand hinzuweisen und eine Lösung herbeizuführen.

"Es ist unverständlich, dass sich die Landesverwaltung an das Gutachten der Agentur für Einnahmen hält, während jene, die das Gutachten verfasst haben, dies nicht tun", erklärt Landesrat Philipp Achammer in Zusammenhang mit der widersprüchlichen Vorgehensweise der Agentur für Einnahmen.

Den Stein ins Rollen gebracht hatte die Verbraucherzentrale kürzlich mit einem offenen Brief an die Landesverwaltung und die Steuerbehörden. Mit Verweis auf ein von der Agentur für Einnahmen erstelltes Gutachten, laut welchem die Studienbeihilfen des Landes für Forschungsdoktorate von der Einkommenssteuer befreit sind, stellt die Verbraucherzentrale fest, dass die Agentur für Einnahmen von den Stipendienempfängern weiterhin die Bezahlung eben dieser Steuer verlangt. Auch die von den Empfängern eingereichten Anträge auf Rückerstattung werden von der Agentur regelmäßig abgelehnt. Im Übrigen vergibt das Land die Studienbeihilfen aufgrund des 2012 erstellten Gutachtens ohne Vorsteuereinbehalt.

Landesrat Achammer hat daraufhin umgehend ein Schreiben an die Landesdirektion Bozen der Agentur für Einnahmen gerichtet, um auf diesen Missstand aufmerksam zu machen. Darin fordert er die Agentur auf, das Gutachten zu berücksichtigen, die Anträge um Rückerstattung der eingezahlten Vorsteuer zu genehmigen und die Steuerfeststellungsbescheide für nichtig zu erklären.

"Ich werde darauf drängen, dass schon bald eine Lösung für das Problem gefunden wird und die Agentur nicht nur künftig auf die Einhebung der Einkommenssteuer auf die Studienbeihilfen verzichtet, sondern die bereits eingetriebenen Steuern zurückerstatten werden", meint dazu Landesrat Achammer.

me