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Kulturgesetz kommt heute Nachmittag in den Landtag

Ab heute (15. Juli) wird sich der Landtag mit dem Kulturgesetz befassen. Der Entwurf enthält ein breites Spektrum an erweiterten und vereinfachten Förderinstrumenten und steht im Zeichen der Förderung der kulturellen Vielfalt und der verstärkten Zusammenarbeit der Kulturräume. LR Achammer lädt dazu ein, online Fragen zu stellen und Anregungen für die Erarbeitung der Förderkriterien einzubringen.

Interessierte können sich weiterhin über das Internetportal www.provinz.bz.it/kulturperspektiven über das Landeskulturgesetz, das diese Woche im Landtag behandelt wird, informieren und über den Twitter-Account oder das Facebook-Profil von Landesrat Philipp Achammer direkt an ihn Fragen richten.

"Mit dem neuen Kulturgesetz möchten wir das Spektrum der Förderinstrumente erweitern und vereinfachen", erklärt Philipp Achammer, Landesrat für Deutsche Kultur. Ein weiteres Ziel sei es, die Möglichkeit einer mehrjährigen Förderung einzuführen, um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten. "Zudem möchten wir auch den Kreis der Förderberechtigten ausbauen", so Landesrat Achammer.

Bei dem neuen Landeskulturgesetz, das die drei Kulturlandesräte Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner gemeinsam ausgearbeitet haben, wurde bewusst darauf geachtet, ein übersichtliches und knappes Rahmengesetz zu schaffen, welches in erster Linie auf eine bürokratische Vereinfachung abzielt. Dabei werden Bestimmungen, die vorher in verschiedenen Gesetzen enthalten waren, zu einem einheitlichen Regelwerk zusammengefügt. Wichtige Neuerungen betreffen unter anderem die Möglichkeit der direkten Verlagsförderung sowie die Film- und Medienförderung für Produktionen mit einem kulturellen und dokumentarischen Wert.

Der Gesetzesentwurf wurde bereits Ende Mai im Rahmen der Veranstaltungsreihe #KulturPerspektiven der Öffentlichkeit vorgestellt. Dabei konnten Interessierte Anregungen zum Gesetzestext sowie zur Neuformulierung der Förderkriterien deponieren. Mitte Juni hat sich dann der Gesetzgebungsausschuss im Landtag mit dem Entwurf befasst. Damit konnte die definitive Version des Gesetzesvorschlags nun dem Landtag zur Behandlung vorgelegt werden.

Über den Fortgang der Debatten im Landtag wird laufend berichtet.

me