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Landtag verabschiedet Kulturgesetz

Der Landtag hat heute (16. Juli) das neue Landeskulturgesetz verabschiedet, das neben neuen Bestimmungen zur Kulturförderung und Vereinfachungen für Kulturträger auch die vorher in verschiedenen Gesetzestexten enthaltenen Bestimmungen zu einem einheitlichen Regelwerk zusammenfasst. "Mit dem Gesetz werden die kulturelle Vielfalt und die Zusammenarbeit der Kulturräume gestärkt", erklärt LR Achammer.

Das neue Kulturgesetz im Überblick

Der Landtag hat heute das Landeskulturgesetz gutgeheißen, das die Basis für die Kulturförderung des Landes in den nächsten Jahren bilden wird. Das Land bekennt sich darin zum Recht auf kulturelle Betätigung und Teilhabe als Ausdruck individueller und gesellschaftlicher Bedürfnisse. Der zeitgenössischen Kultur- und Kreativwirtschaft wird dabei ebenso großer Wert beigemessen, wie der Bewahrung und Erschließung des kulturellen Erbes.

"Das neue Kulturgesetz soll vor allem die Arbeit der Kulturträger erleichtern", unterstreicht Philipp Achammer, Landesrat für deutsche Kultur, "und steckt die Rahmenbedingungen für Förderungen ab." Ein besonderes Anliegen sei es gewesen, die Teilhabe aller am Kulturleben zu erleichtern. Das wenige Artikel umfassende Rahmengesetz sei zudem bewusst schlank, klar und verständlich gehalten. "Als weiteres wichtiges Ziel des Landeskulturgesetzes ist insbesondere die Planungssicherheit zu nennen", so Landesrat Achammer.

Förderungen in Form von Beiträgen, Beihilfen oder Zuweisungen sind für Körperschaften, Stiftungen, Genossenschaften, Vereinigungen und Komitees, aber auch für Einzelpersonen vorgesehen. In begründeten Fällen können erstmals Förderzusagen von bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren gegeben werden, um Kulturschaffenden eine längerfristige Planung zu ermöglichen.

Das Gesetz, das von den drei Kulturlandesräten Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner gemeinsam ausgearbeitet wurde, sieht unter anderem die Ernennung der Kulturbeiräte durch die Landesregierung vor, die als beratende Organe für die kulturpolitische Ausrichtung aller drei Sprachgruppen Gutachten abgeben. Zudem sind regelmäßige gemeinsame Sitzungen der drei Beiräte als Landeskulturbeirat vorgesehen, um die Landesregierung bei der gemeinsamen kulturpolitischen Ausrichtung zu beraten.

Neben der Förderung der kulturellen Entwicklung aller drei Sprachgruppen soll außerdem die Vernetzung und der Austausch mit den betreffenden Kulturräumen sowie anderen europäischen Regionen gestärkt werden. Durch die Euregio-Kulturvereinbarung wurde dieser Austausch mit dem Bundesland Tirol und dem Trentino bereits intensiviert.

Weitere wichtige Neuerungen betreffen beispielsweise die Möglichkeit der direkten Verlagsförderung für Publikationen und Übersetzungen mit besonderem Südtirolbezug sowie die Film- und Medienförderung für Produktionen mit einem kulturellen und dokumentarischen Wert. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird dabei auf Produktionsgesellschaften und junge Filmschaffende ausgeweitet.

Das neue Landeskulturgesetz ersetzt mehrere Rechtsgrundlagen, die bislang in sieben verschiedenen Landesgesetzen enthalten waren und trägt den veränderten Rahmenbedingungen für die Kulturarbeit Rechnung.

"Der Gesetzestext unterstreicht, dass sich die kulturellen Ausdrucksformen in Freiheit entwickeln sollen, außerdem wird das Prinzip der Subsidiarität festgelegt", berichtet abschließend Landesrat Achammer, "das heißt, dass sich das Land nur in Ausnahmefällen direkt in die Kulturtätigkeit einbringen wird. Damit werden die Voraussetzungen für ein vielfältiges und reges Kulturleben geschaffen."
 

me

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