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Landeskollektivvertrag für Schuldirektoren unterzeichnet

LPA - Nach einem Jahr intensiver Verhandlungen wurde der erste Landeskollektivvertrag für die Schulführungskräfte am heutigen Freitagvormittag von den Landesräten Otto Saurer, Sabina Kasslatter Mur und Luisa Gnecchi sowie den Gewerkschaftsvertretern definitiv unterzeichnet. Bereits am 27. Februar 2003 war der Vertrag signiert und an das Unterrichtsministerium für das bindende Gutachten weitergeleitet worden. Nachdem dieses Gutachten positiv war, konnte der Vertrag heute unterzeichnet werden.

Der neue Landeskollektivvertrag betrifft rund 150 Schulführungskräfte im ganzen Land. "Mit diesem Vertrag wird dem erweiterten Verantwortungsbereich der autonomen Schule Rechnung getragen", betonten die drei Landesräte bei der Vertragsunterzeichnung. Das Unterrichtsministerium hatte in seinem Gutachten einige geringfügige Änderungen gefordert. Diese waren jedoch allesamt formalrechtlicher Natur, am Inhalt des Vertrags musste nichts geändert werden. Die geforderten Änderungen sind nun in den Vertragstext eingeflossen.

Der Vertrag gilt, was den besoldungsmäßigen Teil betrifft, für den Zeitraum vom 1. September 2000 bis 31. August 2003 und, was den normativen Teil betrifft, vom 1. September 2000 bis 31. August 2004. "Eine wesentliche Neuigkeit des Vertrages besteht darin, dass die Schulführungskräfte nun ein allumfassendes Gehalt erhalten, das für sämtliche Leistungen entschädigen soll", erklärten die Landesräte Saurer, Kasslatter Mur und Gnecchi. Dies bedeute, dass künftig keine Überstunden mehr ausbezahlt werden.

Der neue Landeskollektivvertrag legt auch die Kriterien für die Ermittlung der Landesfunktionszulage fest. Sobald der Landeskollektivvertrag in Kraft ist, werden die Koeffizienten der Landesfunktionszulage neu berechnet werden. Die Mindestarbeitszeit der Schulführungskräfte beträgt im Durchschnitt 38 Wochenstunden, wobei die konkrete Verteilung der Arbeitszeit mit dem Schulamtsleiter vereinbart wird. Die Schuldirektoren erhalten als Führungskräfte künftig zeitlich befristete Aufträge zwischen zwei und fünf Jahren. "Zudem werden sie unter Berücksichtigung der erteilten Leitlinien, der Zielvorgaben und der verfügbaren Ressourcen regelmäßig bewertet", so die Landesräte.

bch