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Landesregierung: Park und Gartenhaus bei Schloss Rubein unter Denkmalschutz

Wegen ihres besonderen kulturellen und landschaftlichen Werts werden der Park und die Gartengebäude beim Schloss Rubein in Meran unter direkten Denkmalschutz gestellt. Dies hat die Landesregierung am 11. August auf Antrag von LR Florian Mussner beschlossen.

„Solche wertvolle Kulturgüter wie Park und Gartengebäude bei Schloss Rubein verdienen es, besonders geschützt zu werden, denn wir sind nicht nur verpflichtet unser Land wirtschaftlich fit zu für die Zukunft zu machen und die Umwelt für die nachfolgenden Generationen zu erhalten; sondern wir sind auch verpflichtet, unseren Kindern eine kulturell lebendige Welt und ein reiches Kulturerbe zu erhalten", sagt Denkmalpflege-Landesrat Florian Mussner.

Auf seinen Antrag und mit Einverständnis der Besitzerin hat die Landesregierung beschlossen, den Park und das Gartengebäude bei Schloss Rubein in Meran unter direkten Denkmalschutz zu stellen.

„Das bedeutet, die Kultur- bzw. Landschaftsgüter selbst, also der Park und das Gartengebäude, werden nun wie weitere rund 5000 Objekte besonders geschützt", so Mussner.

Der Park um die mittelalterliche Burganlage Rubein wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nach dem Vorbild des Englischen Landschaftsgartens angelegt. Dafür wurden ältere Baumbestände integriert sowie Mammutbäume, Zedern und Berglorbeerbäume neu gepflanzt. Die zum Park gehörenden Wirtschaftsgebäude mit Pferdestall, Heustadel, Remise, Gärtner- und Kutscherhaus wurden nach 1860 als steinsichtige Bauten mit Rundbogen- und Oculifenstern erbaut. Sie sind Teil des Gesamtensembles und kommen nun ebenso wie der Park unter Denkmalschutz.

SAN