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Landeslehrlingsordnung – schon ab 2017 über einen Lehrvertrag zur Matura

Mit der Neuregelung der Lehre auf Staatsebene kommen auch auf Südtirol einige Neuheiten zu; so wird das Land seine Ordnung der Lehrlingsausbildung teilweise überarbeiten. "Bildungspolitisch eine zentrale Maßnahme ist die Einführung der Matura über die Lehre", erklärte Landesrat Achammer bei einer kürzlich stattgefundenen Aussprache mit den Sozialpartnern.

Landesrat Philipp Achammer (r.) hat den Entwurf für die Überarbeitung der Südtiroler Lehrlingsordnung kürzlich den Sozialpartnern vorgestellt. Foto: LPA/me

Am Freitagabend, 20. November, traf sich Bildungslandesrat Philipp Achammer in der Landesfachschule für Sozialberufe "Hannah Arendt" in Bozen mit den Vertretern der Sozialpartner, um ihnen den Entwurf für die Abänderung des Landesgesetzes "Ordnung der Lehrlingsausbildung" vorzustellen und die Meinung der Sozialpartner einzuholen. Notwendig geworden waren die Änderungen aufgrund der Neuerungen in der Lehre auf Staatsebene (Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 81 vom 15. Juni 2015 - es handelt sich dabei um eine Durchführungsbestimmung zum sogenannten "Jobs act").

"Über 90 Prozent aller Lehrverträge auf dem Staatsgebiet werden in Südtirol abgeschlossen", berichtete Landesrat Achammer. Er wies darauf hin, dass es gelungen ist, für Südtirol wichtige Anliegen in die staatlichen Bestimmungen einzubauen.

Eine der Neuerungen ist, dass die Möglichkeit geschaffen wird, nach einer vierjährigen Lehre, die mit einem Berufsbildungsdiplom abschließt, über einen weiteren Lehrvertrag mit einer Dauer von zwei Jahren berufsbegleitend die Vorbereitung für die Matura in der Berufsbildung zu absolvieren. "Durch die Einführung der Matura über die Lehre werden auch in Südtirol die Attraktivität einer praktischen Berufsausbildung weiter gesteigert und die Durchlässigkeit der Bildungswege gewährleistet", erklärte in diesem Zusammenhang Landesrat Achammer, "auf diese Weise stehen mit der Lehre alle Wege der Weiterentwicklung offen."

Bisher bestand für Personen mit dem Abschluss einer 4-jährigen Lehre oder Fachschule nämlich nur die Möglichkeit, einen einjährigen maturaführenden Lehrgang in Vollzeit an der Schule zu besuchen, um zur staatlichen Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Nun sollen Lehrverträge mit einer Dauer von zwei Jahren eingeführt werden, die es den Jugendlichen ermöglichen, den Vorbereitungslehrgang auf die Matura zu besuchen und dennoch ihren Beruf weiter auszuüben. Interessierte müssen vor Ausbildungsbeginn eine Zulassungsprüfung in Sprachen und Mathematik absolvieren.

Landesrat Achammer freut sich zudem, dass es mit der Neuregelung nun möglich sein wird, die Lehrzeit um bis zu ein Jahr zu verlängern, wenn ein junger Mensch bei Lehrvertrags-Ende die Schulzeit noch nicht abgeschlossen hat. "In vielen Fällen verlaufen die betriebliche und schulische Lehrzeit nicht ganz parallel: Die neue Norm erleichtert es den betroffenen Jugendlichen sehr, die gesamte Ausbildung erfolgreich abzuschließen", erklärt dazu der Landesrat.

Da es auch gelungen ist, die saisonalen Lehrverträge in das Staatsgesetz zu integrieren, kann im Landesgesetz diese für das Gastgewerbe sehr bedeutende Form des Lehrvertrags wieder auf eine rechtlich solide Basis gestellt werden. In Südtirol werden rund 85 Prozent der Köche und Servierfachkräfte über einen saisonalen Lehrvertrag ausgebildet. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Lehrlinge trotz der begrenzten Betriebszeiten eine dem Ausbildungsrahmenplan entsprechende Ausbildung erhalten und der Lehrvertrag eine Mindestdauer von zwölf Wochen hat. Acht Monate Ausbildungszeit gelten bei Saisonlehrverhältnissen als ein Lehrjahr.

Zudem soll die Lehre künftig auch im öffentlichen Dienst möglich sein.

Die Sozialpartner haben nun einige Wochen Zeit, um schriftliche Rückmeldungen zu geben. Die Beschlussfassung des endgültigen Entwurfs durch die Landesregierung und die Besprechung im Plenum des Landtages ist dann im Jahr 2016 geplant.

me

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