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Schulreform: Dialogabende in St. Ulrich und St. Martin

Im Sommer wurde das als "La buona scuola" bekannte staatliche Gesetz zur Schulreform genehmigt. Nun muss das Land seine Bestimmungen an die Grundsätze der staatlichen Reform anpassen. LR Florian Mussner lädt alle im Schulbereich Tätigen, alle Eltern und Schüler zu zwei Dialogabenden zur Reform an den ladinischen Schulen am 3. Dezember in St. Ulrich und am 10. Dezember in St. Martin in Thurn ein.

Das Gesetz 107/2015 zur Bildungsreform, bekannt als „La Buona Scuola“ gibt den Schulen mehr Autonomie, was das dreijährige Bildungsangebot anbelangt, sieht mehr Fortbildung für die Lehrer vor und stärkt die Kompetenzen der Schulführungskräfte. In Bezug auf die Didaktik können in den Grundschulen Fachlehrpersonen insbesondere in den Fächern Sport, Musik und Englisch eingesetzt werden. Vorgesehen sind weiters Orientierungsmaßnahmen gegen den Schulabbruch und die Einführung eines persönlichen digitalen Bildungsportfolios aller Schüler.

Die bereits bestehenden Landesbestimmungen sind nun an die Grundsätze der staatlichen Neuerungen anzupassen.

Bildungslandesrat Florian Mussner und Schulamtsleiter Roland Verra laden daher die Schulgemeinschaften, Interessensgruppen und alle am Bildungsleben Beteiligten und Interessierten zu Diskussionsabenden ein, um einen Dialog über die gesetzlichen Anpassungen zu führen und Meinungen und Anregungen einzuholen.

Der erste Dialog-Abend findet

am Donnerstag, 3. Dezember 2015, um 20 Uhr

in der Aula Magna der WFO Raetia

Raetia-Straße 295, in St. Ulrich statt.

 

Der zweite Dialog-Abend findet

am Donnerstag, 10. Dezember 2015, um 20 Uhr

im ladinischen Kulturinstitut „Micurá de Rü“

Stufles-Straße 20, in St. Martin in Thurn statt.

Beide Dialogabende, die für das Personal der Schulen und Kindergärten als Fortbildungsveranstaltungen anerkannt sind, werden von Lois Kastlunger moderiert.

Der endgültige Gesetzesentwurf für die Übernahme der Grundsätze der Bildungsreform muss dann zwischen den drei Bildungsressorts abgestimmt werden. Voraussichtlich im Jänner soll der Gesetzesvorschlag in der Landesregierung besprochen werden. In den ersten Monaten des Jahres 2016 ist schließlich die Beschlussfassung im Landtag vorgesehen.

 

SAN