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Bibliotheksförderung: Landesbeiträge für das Jahr 2016

Das Land Südtirol fördert auch im Jahre 2016 wieder im Rahmen der verfügbaren Mittel den Bau, die Einrichtung und Ausstattung, den laufenden Betrieb von öffentlichen Bibliotheken sowie begleitende Unterstützungsmaßnahmen im Bibliotheksbereich durch Beiträge. Ansuchen können bis 1. Februar 2016 eingereicht werden.

Antrag auf Finanzierung von Investitionen für Bibliotheken

Grundlage für die Gewährung von Beiträgen für Bibliotheken ist das Landesgesetz Nr. 41 aus dem Jahr 1983 (Regelung der Weiterbildung und des öffentlichen Bibliothekswesens).

Die Beitragsansuchen sind mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro zu versehen und mit den vorgeschriebenen Unterlagen bis spätestens Montag, 1. Februar 2016, beim Amt für Bibliotheken und Lesen in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen einzureichen. Wird das Ansuchen mit eingeschriebenem Brief gesandt, gilt das Datum des Stempels des Annahmepostamtes.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Bibliotheken und Lesen auch telefonisch unter der Nummer 0471 413320.

 

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