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Sprachprojekte: CLIL-Unterricht bereits ab der 2. Oberschulklasse möglich

Die Landesregierung hat sich heute (12. Januar) dafür ausgesprochen, die Möglichkeit des Unterrichts mit der CLIL-Methode auf die zweiten bis fünften Oberschulklassen auszudehnen. Bisher war CLIL nur in den vierten und fünften Oberschuljahren vorgesehen. „Dies ermöglicht mehr Flexibilität und räumt den Schulen einen größeren Entscheidungsspielraum ein“, erklärt Bildungslandesrat Philipp Achammer.

Die Möglichkeit zur Anwendung der CLIL-Methode – also der Vermittlung von Sachinhalten von Nichtsprachenfächern in einer Fremd- oder in der zweiten Landessprache – wurde in den Südtirol Oberschulen mit deutscher Unterrichtssprache durch den Beschluss der Landesregierung Nr. 1034 vom 8. Juli 2013 eingeführt und war bislang auf die vierten und fünften Klassen der Oberschule begrenzt.

In den Schuljahren 2013/14 und 2014/15 wurden Pilotprojekte in verschiedenen vierten und fünften Oberschulklassen des Landes durchgeführt. Den Lehrpersonen, die an den Projekten teilgenommen haben, wurden dabei Weiterbildungskurse im Bereich „CLIL-Sprachdidaktik“ angeboten.

„Die Evaluation dieser Schulprojekte hat ergeben, dass ein Großteil der Lehrpersonen, Eltern und Schülerinnen sowie Schüler den zeitbegrenzten Unterricht von Nichtsprachenfächern in Italienisch, Englisch oder einer anderen Fremdsprache mit der CLIL-Methodik als gewinnbringend ansehen“, betont Landesrat Philipp Achammer und gibt gleichzeitig zu bedenken, dass die Einführung des CLIL-Unterrichts in der Abschlussklasse der Oberschule weniger zielführend sei, weil der Unterricht schon stark auf die staatliche Abschlussprüfung und deren Anforderungen ausgerichtet ist.

„Gestärkt durch das einstimmig positive Gutachten, das die Deutsche Abteilung des Landesschulrates am 21. Dezember abgegeben hat, hat die Landesregierung daher beschlossen, die Möglichkeit zur Durchführung von Sprachprojekten mit der CLIL-Methode auf die zweiten bis fünften Oberschulklassen auszuweiten“, erklärt Landesrat Achammer.

 

 

me

Beschlüsse der Landesregierung vom 12.01.2016